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Stadthallen-Kurzparkzone: VP-Beschwerde abgewiesen

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerden eines Wiener ÖVP-Mandatars gegen die Kurzparkzone bei der Stadthalle wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgewiesen.

“Angesichts der Umstände des vorliegenden Falles lässt das Vorbringen die behauptete Rechtsverletzung als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass die Beschwerden keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben”, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Begründung.

Der Wiener Anwalt und Klubobmann der ÖVP-Ottakring, Werner Suppan, war davon ausgegangen, dass die Kurzparkzone der Straßenverkehrsordnung (StVO) widerspricht. Um dies zu beweisen, hatte er sein Auto ohne Parkschein abgestellt und gegen die folgende Anzeige den Zug durch die Instanzen angetreten. Zusätzlich vertrat er zwei weitere Falschparker.

Suppan stieß sich vor allem daran, dass die Parkzone auch dann gelte, wenn in der Stadthalle kleinere oder gar keine Veranstaltungen stattfänden. Bei der Einführung der Kurzparkzone im Umfeld des Baus wurde die gebührenpflichtige Parkzeit zwischen dem 1. September und dem 30. Juni auf 18.00 bis 23.00 Uhr festgelegt.

Die Einführung der Kurzparkzone sei aus ortsbedingten Gründen, auch im Interesse der Wohnbevölkerung, erforderlich gewesen, heißt es heute in der Begründung des VfGH. Schon 2006 hatte es ein Behördenverfahren gegeben: FPÖ-Bezirksmandatar Dietbert Kowarik hatte ebenfalls vorsätzlich seinen Wagen ohne Parkschein in der neuen Kurzparkzone abgestellt. Nach einem Einspruch wurde das Verwaltungsstrafverfahren laut Kowarik eingestellt.

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