Stadtbad Dornbirn: "Antimuslimischer Rassismus" wegen knielanger Badehose

Ein Badegast mit türkischem Migrationshintergrund wurde damals aufgrund des Tragens einer knielangen Badehose zum Verlassen des Bades aufgefordert – trotz fehlender schriftlicher Regelung.
"Bei uns muss die Badehose kurz sein"
Der Vorfall ereignete sich im Mai 2024: Ein österreichischer Staatsbürger mit türkischer Migrationsgeschichte besuchte gemeinsam mit seinen beiden Kindern das Stadtbad Dornbirn. Dort trug er eine knielange Badehose, woraufhin ihn ein Mitarbeiter auf eine angebliche Regelung hinwies, wonach im Bad nur kurze Badehosen erlaubt seien. Angeblich habe der Mitarbeiter die Aussage "Bei uns muss die Badehose kurz sein" ihm gegenüber getätigt.
Obwohl der Mann erklärte, nicht mehr ins Wasser zu gehen und nur noch aus Aufsichtsgründen im Bad zu verbleiben, wurde er dennoch zum Verlassen aufgefordert.
Keine Badeordnung, fragwürdige Aussagen
Als der Mann um Einsicht in die Badeordnung bat, konnte ihm keine entsprechende Regelung zur Länge der Badehose vorgelegt werden. Stattdessen wurde behauptet, dass in Österreich grundsätzlich nur kurze Badehosen erlaubt seien. Besonders bedenklich: Ein Mitarbeiter äußerte laut Bericht zusätzlich den Satz "Ich weiß nicht, wie es in eurem Land ist, aber bei uns ist es nicht so."
Selbst nachdem der Mann die Badehose als herkömmliches Badebekleidungsstück vorzeigte, blieb der Mitarbeiter bei seiner Haltung. Auch ein Gespräch mit einer vorgesetzten Person wurde dem Mann verwehrt. Schließlich verließ er das Stadtbad freiwillig.
Rechtliches Nachspiel
Da der Mann auf seine Nachfrage beim Stadtbad keine zufriedenstellende Antwort erhielt, wandte er sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Diese nahm den Fall auf, holte in Abstimmung mit dem Landesvolksanwalt Stellungnahmen ein und forderte eine rechtliche Klärung.
Das Ergebnis: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellte eine Diskriminierung auf Basis ethnischer Zugehörigkeit fest. Zwischen dem Stadtbad Dornbirn und dem Beschwerdeführer konnte schließlich eine Einigung erzielt werden. Der Mann erhielt eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung (immaterieller Schadenersatz).
Stadtbad spricht von Missverständnis
Gegenüber dem Standard heißt es von Seiten des Stadtbads es habe sich um ein Missverständnis im Zuge des Gesprächs zwischen den Beteiligten gehandelt, die unterschiedlich interpretiert worden seien.
Man habe sich von Seiten des Stadtbades auch verpflichtet, mit allen Mitarbeitern "ein sensibilisierendes Gespräch" zu führen.
(VOL.AT)