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Stadt Wien: Wechsel von altem in neues Gehaltssystem möglich

Neues Bedienstetengesetz galt bisher nur für Neueintritte ab Beginn 2018
Neues Bedienstetengesetz galt bisher nur für Neueintritte ab Beginn 2018 ©pixabay.com (Symbolbild)
Seit Anfang 2018 gilt für Mitarbeiter der Stadt Wien ein neues Dienstrecht. Ein Kernpunkt der Regelung sind höhere Einstiegsgehälter bei gleichzeitig flacheren Lohnkurven.

Das geänderte Schema wurde bisher nur auf Neueintritte angewendet. Künftig können auch Bedienstete, die schon vor Anfang 2018 bei der Stadt tätig waren, auf das neue System umsteigen.

Umstieg in neues Dienstrecht bei Stadt Wien möglich

Ermöglicht werde ein einmaliger Umstieg in das neue Dienstrecht, teilten Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) und die grüne Abgeordnete Barbara Huemer in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag mit. Anträge dafür sind ab 1. April 2021 möglich. Darauf hat man sich mit der Gewerkschaft younion geeinigt. Deren Vorsitzender, Christian Meidlinger, sprach in der Aussendung von einem "Fairnesspaket für die Wiener Gemeindebediensteten".

Umgestellt wurden in der Besoldungsreform 2018 nicht nur die Gehaltskurven. So gilt im neuen System etwa nicht mehr das Senioritätsprinzip, bei dem das Lebensalter ausschlaggebend für die Gehaltshöhe war, sondern eine funktions- bzw. leistungsorientierte Bezahlung. Das Zulagendickicht, der sogenannte Nebengebührenkatalog, wurde ebenfalls abgeschafft. Etwaige Zulagen wurden in der neuen Gehaltsgestaltung bereits mitberücksichtigt.

Einführung der Altersteilzeit und Home Office

Nun kommen noch die Einführung von Altersteilzeit und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten - also beispielsweise Home Office - dazu. "Dieses Verhandlungsergebnis bringt tolle Verbesserungen mit der geforderten hohen Rechtssicherheit", freute sich Meidlinger.

(APA/Red)

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