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Stadt Wien sucht Tierschutzombudsmann

Der Ombudsmann soll die Interessen des Tierschutzes vertreten und ist weisungsgebunden - Vorraussetzung sind abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin oder Zoologie und Praxis in der Arbeit mit Tieren.

Das neue Bundestierschutzgesetz, das am 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, sieht die Einsetzung eines Tierschutzombudsmannes in allen Bundesländern vor. Diese Person soll die Interessen des Tierschutzes vertreten und ist weisungsungebunden. Die Ausschreibung erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Wien, Bewerbungsfrist ist der 26. November 2004.


Der Wiener Tierschutzombudsmann wird von der Wiener Landesregierung jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Selbstverständlich sind auch Frauen eingeladen, sich für diese Funktion zu bewerben.


Zu den Aufgaben des Ombudsmannes zählen unter anderem die Vertretung der Interessen des Tierschutzes, die Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Tierschutzrat, Berichterstattung über seine Tätigkeit an die Landesregierung, die Begutachtung von Gesetzesbestimmungen und Verordnungen sowie die Abgabe von Empfehlungen, soweit sie sich auf Interessen des Tierschutzes beziehen.


Voraussetzungen für die Bewerbung sind insbesondere ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Zoologie oder Agrarwissenschaften oder eine vergleichbare Ausbildung sowie mehrjährige Praxis in der Arbeit mit Tieren und Tierschutz.


Die gesamte Ausschreibung finden Interessierte im aktuellen Amtsblatt der Stadt Wien (Nr. 45). Für Auskünfte steht Frau Susanne Kassar unter Tel. 4000-82152 sowie unter kas@mda.magwien.gv.at zur Verfügung.

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