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Staatssekretäre zahlen nach Gutachten Überbezahlungen zurück

Staatssekretär Florian Tursky.
Staatssekretär Florian Tursky. ©APA
Die vier aktuellen Staatssekretäre und zwei Vorgänger werden zu Anfang ihrer Tätigkeit bezogene zu hohe Saläre zurückzahlen, berichtete die "ZIB2" am Mittwoch.

Das Kanzleramt hat nach Oppositionskritik ein Gutachten eingeholt. Demnach stellt der Höchstbezug schon vor der Aufgabenbetrauung eine "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung" dar - wobei es diese Praxis, gleich mit Angelobung des Maximum zu bezahlen, schon rund 25 Jahre gibt.

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Kein Verschulden der Staatssekretäre

Ein Verschulden der Staatssekretäre sei das nicht, es sei vielmehr ein "Fehler im verwaltungsrechtlichen Handeln", zitierte die "ZiB2" das Kanzleramt. Die sechs in der aktuellen Gesetzgebungsperiode betroffenen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen verzichten freiwillig auf die Über-Bezahlung zu Beginn - die insgesamt 14.408,40 Euro werden bei den nächsten Gehaltsüberweisung abgezogen.

Auf Susanne Kraus-Winkler (ÖVP/Tourismus) entfallen 4.975,66 Euro, auf Florian Tursky (ÖVP/Digitalisierung) 4.703,01 Euro, auf Claudia Plakolm (ÖVP/Jugend) 1.938,52 Euro und auf Andrea Mayer (Grüne/Kultur) 333,43 Euro. Ihre Vorgängerin Ulrike Lunacek (Grüne) - die im Mai 2020 zurückgetreten ist - erstattet 1.496,89 Euro zurück und der jetzige Finanzminister Magnus Brunner für seine vorige Tätigkeit als Staatssekretär im Umweltministerium 958,89 Euro.

Regelung seit 25 Jahren

Seit rund 25 Jahren haben auch alle Vorgänger gleich zu Beginn den Höchstbetrag (aktuell sind das rund 17.000 Euro monatlich) bekommen, auch wenn sie erst einige Zeit nach der Angelobung von ihren Ministern mit inhaltlichen Aufgaben betraut wurden - und ihnen weniger (aktuell 1.900 Euro pro Monat) zusteht, wenn sie nur Vertretungen sind. Rückforderungen von den Amtsträgern früherer Gesetzgebungsperioden sind rechtlich allerdings nicht möglich, ergab das bei einem Salzburger Universitätsprofessor eingeholte Gutachten. Dies weil es zum Teil keine Akten mehr gibt, aber auch weil die Betroffenen das Geld in gutem Glauben bezogen und ausgegeben haben.

(APA)

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