Staatsschutzgesetz: Grüne und FPÖ drohen mit VfGH
Hauptfehler sind für Pilz die fehlende richterliche Kontrolle bei der Telefonüberwachung und der viel zu große Deliktekatalog. Damit würde die Vorratsdatenspeicherung – die der VfGH gekippt hat – durch die Hintertüre wieder eingeführt.
Und mit dem geplanten Deliktekatalog wäre “mindestens eine Million Menschen in Österreich” zu überwachen. Denn der Staatsschutz müsste dann schon jemanden beobachten, der “verdächtigt wird möglicherweise in der Zukunft ein Hassposting zu schreiben”. Damit liege die Regelung “tief in der Unverhältnismäßigkeit” – wäre also verfassungswidrig, meint Pilz.
Im Innenausschuss haben SPÖ und ÖVP zwar angekündigt, mit der kritischen Opposition bis zum endgültigen Beschluss im Plenum noch über Änderungen zu verhandeln. Aber Pilz erhebt schon jetzt – auch in Gesprächen mit kritischen Verfassungsjuristen -, was alles verfassungswidrig sein könnte, “damit wir den Drittelantrag dann fertig haben”. Die Grünen müssen den Antrag gemeinsam mit der FPÖ stellen, weil dafür ein Drittel der 183 Abgeordneten nötig ist.
Nicht nur die Parlamentarier, auch Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff hat bereits angekündigt, das Staatsschutzgesetz vor den VfGH zu bringen, wenn keine richterliche Kontrolle eingefügt wird.