Staatsbürgerschaftsgesetz wird stark überarbeitet
Nach bereits sechs Jahren Anspruch auf Erhalt der Staatsbürgerschaft haben soll künftig, wer über diese Zeit hinweg einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt und keine Sozialhilfe in Anspruch genommen hat. Außerdem muss man über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügen sowie mindestens drei Jahre lang ehernamtlich bei einer Freiwilligenorganisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter oder dergleichen) mitgearbeitet haben.
In Stufe 2 (Vergabe der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren) fallen diejenigen, die unbescholten sind, “Selbsterhaltungsfähigkeit” und Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben. Diese Kriterien gelten auch für jene, die bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft anstreben.
Die dritte Gruppe betrifft jene, die die Kriterien nicht erfüllen – diese Personen erhalten auch keine Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind Menschen mit schweren Behinderungen, die das Lernen der deutschen Sprache oder den Selbsterhalt verunmöglichen.
Darüber hinaus soll künftig auch sogenannten Putativ-Österreichern die Staatsbürgerschaft rückwirkend anerkannt werden. Auch uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater (nicht aber die Mutter) die Staatsbürgerschaft besitzt, sollen künftig automatisch die Staatsüberschaft erhalten.
Die vom Innenministerium vorgelegte Novelle muss nun mit dem Koalitionspartner SPÖ abgestimmt werden und soll demnächst in Begutachtung gehen. Die Neuerungen sollen am 1. Juni 2013 in Kraft treten.
Die Grünen bemängelten ein “Festhalten an den hohen Hürden für die meisten Einbürgerungswilligen”. Die Industriellenvereinigung erwartet sich noch “eingehende Gespräche” über die Kriterien.