AA

Staatsanwältin: Tochter "war gebrochen"

Staatsanwältin Christiane Burkheiser
Staatsanwältin Christiane Burkheiser ©APA (Jäger)
Der Angeklagte habe über seine Tochter wie sein Eigentum verfügt - er bestimmte, wann sie Lebensmittel oder Kleidung erhielt. Oft fiel der Strom aus, oder Josef F. stellte ihn tagelang ab, führte die Staatsanwältin im Prozess um den Inzestfall von Amstetten den Geschworenen drastisch aus, was es wohl bedeutete, in völliger Finsternis in dem modrigen Verlies zu leben.

Im ersten Jahr der Gefangenschaft habe es gar keine Kommunikation gegeben: “Er kam, nahm sie und ging wieder”, sagte Christiane Burkheiser. Eines der schlimmsten Dinge, die der Eingesperrten angetan wurden, war für die Staatsanwältin jedoch die ständige Ungewissheit, wann und ob Josef F. überhaupt wieder käme.

Als unvorstellbar bezeichnete die Staatsanwältin auch die folgenden Geburten: Als das erste Kind 1988 geboren wurde, hatte die werdende Mutter lediglich ein Buch über Geburtsvorbereitung – das sie auf Drängen erhalten hatte -, eine nicht sterilisierte Decke zum Einwickeln des Säuglings und eine “dreckige Schere” zur Verfügung. Burkheiser beschrieb die folgenden Jahre ebenso kurz und bündig wie drastisch: Vergewaltigungen, Finsternis, Schimmel.

1993 habe der Beschuldigte die erste Kindesweglegung inszeniert, indem er seine Tochter einen Brief schreiben ließ, in dem sie ihre Beweggründe erklären musste. Es folgten eine Erweiterung des Kellerloches um zwei kleine Räume und dann im Februar 1994 eine neuerliche Kindesweglegung, wobei Josef F. seine Frau anrief und ihr mit verstellter Stimme ein weiteres Kind ankündigte. Und weiter gab es Vergewaltigungen vor den Augen der Kinder, so Burkheiser.

Ausführlich ging die Staatsanwältin auf die Geburt von Zwillingen am 28. April 1986 ein: Der Angeklagte habe sporadisch nachgeschaut, aber nichts unternommen, als der eine Säugling zu keuchen begann und eine bläuliche Gesichtsfarbe bekam. Der Bub starb ohne jegliche medizinische Hilfe nach zweieinhalb Tagen, “Seinem eigenen Fleisch und Blut Hilfe zu verweigern”, sei Mord durch Unterlassung, wandte sich die Staatsanwältin direkt an den Angeklagten. F. habe den kleinen Leichnam dann in der Nacht verbrannt, 16 Monate darauf kam es zu einer neuerlichen Kindesweglegung, 2002 zu einer weiteren Geburt.

Burkheiser betonte auch, dass der Beschuldigte seine Tochter jahrelang nötigte, indem er ihr die Sicherung des durch drei Türen verbarrikadierten Verlieses u.a. durch ausströmendes Gas beschrieb. “Sie war gebrochen”, verwies die Staatsanwältin auf die 24-jährige Gefangenschaft im engen, modrigen Verlies. Auch als ihre 19-jährige Tochter im April 2008 lebensgefährlich erkrankte, und F. ihr Auftauchen inszenierte, um sie ins Krankenhaus bringen zu können, habe er seinem Opfer gedroht, alle umzubringen, wenn es gegenüber der Kriminalpolizei ein Wort über das Leben im Keller verlauten ließe.

  • VIENNA.AT
  • Inzest-Prozess
  • Staatsanwältin: Tochter "war gebrochen"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen