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Staatsanwaltschaft Wels ermittelt nach Tod von Kleinkind

©Gespag/LKH Vöcklabruck
Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt nach dem Tod eines Mädchens, das am 28. April zwei Jahre alt geworden wäre.

Fehldiagnose des Mediziners

Die Eltern des Kindes werfen dem Arzt eines oberösterreichischen Krankenhauses vor, eine Fehldiagnose gestellt und sie wieder nach Hause geschickt zu haben, berichtet der “Kurier” (Dienstag-Ausgabe). Das Mädchen starb schließlich an einem Herz-Kreislauf-Versagen. Nun soll ein Gutachten klären, ob die Symptome für den Mediziner erkennbar gewesen wären, sagte der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, Manfred Holzinger, auf APA-Anfrage.

Kein Arzt in der Akutaufnahme

Am 24. März soll das Mädchen plötzlich über heftige Bauchschmerzen geklagt und Schreianfälle bekommen haben. Mutter und Großmutter fuhren mit dem Kind ins Krankenhaus. In der Akutaufnahme hätten sie niemanden angetroffen, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die Frauen versuchten es auf der Kinderstation. “Dort haben sie ewig gewartet, bis endlich ein Turnusarzt gekommen ist, der sich durch den Fall überfordert gefühlt und einen Oberarzt zu Hilfe gerufen hat”, wird der Vater in dem Zeitungsbericht zitiert.

Vater klagt über magelnde Untersuchung

Beide Mediziner sollen über die problematische Vorgeschichte informiert gewesen sein: Die Kleine war mit einer offenen Bauchdecke zur Welt gekommen – ein Problem, das in Linz operativ behoben wurde. Dennoch soll der Oberarzt die Schmerzen nicht ernst genommen haben. “Er hat sie durch die Kleidung hindurch mit dem Stethoskop abgehört und gemeint, dass wäre nur eine Kolik”, so der Vater weiter. Der Mediziner habe weder den Puls gefühlt, noch ein Ultraschall oder eine Blutuntersuchung veranlasst. Mit dem Hinweis auf einen krampflösenden Saft seien sie heimgeschickt worden. In der Zwischenzeit soll das Kind am Arm liegend kurz ohnmächtig geworden sein. Als der alarmierte Notdienst eintraf, war es zu spät.

Gerichtsmedizinerin regte Gutachten an

Nach einer Anzeige ermittle nun die Staatsanwaltschaft gegen den Arzt, berichtete Holzinger. Die Gerichtsmedizinerin, die das Mädchen obduziert hat, habe das Gutachten angeregt. Wann es vorliegen wird, könne vorerst nicht gesagt werden, erklärte der Mediensprecher.

(APA/VOL)

 

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