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Staatsanwaltschaft bestätigt: Ermittlungen gegen Philippa Strache eingeleitet

Es besteht der Verdacht der Veruntreuung.
Es besteht der Verdacht der Veruntreuung. ©APA/ROBERT JAEGER
Gegen Philippa Strache wird derzeit wegen des Verdachts der Veruntreuung ermittelt. Gegen ihren Mann wird bereits seit Ende September ermittelt. Auch der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter und die Büroleiterin sind ins Visier geraten. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Philippa Strache angeblich Untreue-Beschuldigte

Gegen Philippa Strache ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Montag. Gegen ihren Mann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wird seit Ende September ebenfalls ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, ein Spesenkonto der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben.

Verdächtigen droht Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren

Ebenfalls beschuldigt werden ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter von Strache und seine ehemalige Büroleiterin. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet haben. Den Verdächtigen droht damit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Bodyguard und die Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten.

Ehepaar Strache nocht nicht einvernommen

Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen. Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden bestritten.

Ob die offiziell bestätigten Ermittlungen gegen Philippa Strache Einfluss auf ihre Entscheidung, ob sie ihr Nationalratsmandat annehmen wird, haben werden, ist unklar. Zuletzt hatte sie angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am Mittwoch noch überlegen zu wollen. Verzichtet sie bis dahin nicht freiwillig auf ihr Mandat, steht ihr ein Sitz im Nationalrat zu - allerdings nicht als Teil des blauen Parlamentsklubs, wie die FPÖ bereits angekündigt hat.

(APA/Red)

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