AA

Staatsanwalt fordert lebenslang im Lindh-Prozess

Das Urteil gegen den des Mordes an Schwedens Außenministerin Anna Lindh angeklagten Mijailo M. fällt am 23. März. Das beschloss das Gericht in der abschließenden Verhandlung.

Die Anklage forderte in ihrem Schlussplädoyer eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes. Verteidiger Peter Althin plädierte hingegen auf Freispruch. Seiner Meinung weist das über M. angefertigte psychiatrische Rechtsgutachten große Mängel auf.

Ein vor knapp zwei Monaten vom Gericht in Auftrag gegebenes und in den vergangenen Wochen durchgeführtes psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der 25-Jährige zum Zeitpunkt des Anschlags auf Lindh am 10. September vergangenen Jahres psychisch nicht ernsthaft gestört war. Obwohl die Staatsanwaltschaft keine Einwände gehabt hätte, lehnte das Gericht in Stockholm nun die von der Verteidigung geforderte Überprüfung des Gutachtens durch die Sozialbehörde mangels sachlicher Gründe ab.

M. wurde prinzipiell vom Gericht bereits am 19.Jänner als jener Mann identifiziert, der die schwedischen Außenministerin im vergangenen September mit einem Messer in einem Stockholmer Innenstadtkaufhaus angegriffen und tödlich verletzt hatte.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Staatsanwalt fordert lebenslang im Lindh-Prozess
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.