Das Gericht in Grosseto, das vergangene Woche den 54-Kapitän wegen der Havarie des Kreuzfahrtschiffes mit 32 Toten verurteilt hatte, hatte einen solchen Antrag zunächst mit der Begründung abgelehnt, es bestehe keine Fluchtgefahr. Dagegen reichten jetzt die Staatsanwälte Rekurs ein. Die Verurteilung des Kapitäns ist nicht rechtskräftig, ein Berufungsverfahren könnte noch dieses Jahre beginnen.
Die Staatsanwaltschaft überlegte noch, gegen das Urteil zu berufen. Die vom Gericht verhängte Haftstrafe von 16 Jahren sei zu niedrig, hieß es in Kreisen der Staatsanwaltschaft. Indes hat einer der Rechtsanwälte Schettinos, Domenico Pepe, die Verteidigung des Kapitäns zurückgelegt. “Ich bin müde”, sagte Pepe, ohne genauere Angaben über die Gründe seines Beschlusses zu geben.
Schettino, der nach dem Unglück im Jänner 2012 fast sechs Monate unter Hausarrest verbracht hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung, vorzeitigen Verlassen des Schiffes während der Evakuierung, der Verursachung von Umweltschäden und falschen Angaben gegenüber den Behörden verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 26 Jahren gefordert.