St. Pölten hilft mit städtischer Brennstoffaktion

Eingereicht werden können Anträge für die städtische Brennstoffaktion in St. Pölten - genauso wie für den von der niederösterreichischen Landesregierung genehmigten Heizkostenzuschuss von 150 Euro - vom 19. November bis zum 31. März des nächsten Jahres in der Sozialhilfestelle der Landeshauptstadt.
Städtische Brennstoffaktion in St. Pölten: Wer berechtigt ist
Gefördert werden dem Magistrat zufolge österreichische Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben und auch zumindest in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung hatten. Berechtigte sind Bezieher von Ausgleichszulagenpension, Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen. Empfänger einer Leistung aus der Sozialhilfe seien von der Aktion ausgenommen, "da sie voraussichtlich neuerlich eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe erhalten", so das Rathaus der Landeshauptstadt.
(APA/Red)