St. Pölten: Keine Gebührenpflicht in Kurzparkzonen

Die Gebührenpflicht wird ab 6. Dezember ausgesetzt.
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Im Stadtgebiet von St. Pölten gilt ab dem 6. Dezember vorerst keine Gebührenpflicht. Grund dafür ist der Corona-Lockdown.
Die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone im Stadtgebiet von St. Pölten wird ab (dem morgigen) Samstag bis zum 6. Dezember ausgesetzt. Grund ist der von der Bundesregierung verordnete Lockdown, hieß es am Freitagnachmittag seitens des Rathauses. Die maximale Parkdauer müsse jedoch weiterhin beachtet werden, wurde betont. Eine entsprechende Uhr sei daher zu stellen und gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen.
Auch in Wiener Neustadt, der zweitgrößten Stadt im Bundesland, gibt es aktuell ÖAMTC-Angaben zufolge keine gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Die maximale Stellplatzdauer darf allerdings auch hier nicht überschritten werden.
(APA/Red)