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"SS" auf Finger tätowiert: Teilbedingte Haft für Wiener

Der Mann hatte sich das Tattoo im Gefängnis stechen lassen.
Der Mann hatte sich das Tattoo im Gefängnis stechen lassen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Weil sich ein 34-Jähriger das Zeichen der Waffen-SS auf die Finger tätowiert hat, wurde er nun zu einer teilbedingten Haft verurteilt. Er beteuerte, mit dem Gedankengut nichts zu tun zu haben.

Ein Häftling einer Wiener Justizanstalt ist am Dienstag am Landesgericht wegen Wiederbetätigung rechtskräftig zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt verurteilt worden. Der Mann hatte sich 2011 auf zwei Fingern seiner linken Hand doppelte Siegrunen tätowieren lassen, die für die SS stehen. Damit stellte er nach Ansicht eines Schwurgerichts seine nationalsozialistische Gesinnung zur Schau.

Tattoos "im Häf'n stechen lassen"

Die Tattoos habe er sich "im Häf'n stechen lassen", gab der Angeklagte zu Protokoll, der zahlreiche Vorstrafen - in erster Linie wegen Suchtgiftdelikten - aufweist: "Ich war damals jung. Ich hab' es nicht besser gekannt. Ich hab' nicht weiter drüber nachgedacht." Dass er mit dem NS-Gedankengut nichts am Hut habe, erschien angesichts eines Funds der Justizwache im Zug einer Haftraumkontrolle im August 2019 unglaubwürdig. Der 34-Jährige hatte in seiner Zelle mit Buntstiften Zeichnungen eines Hakenkreuzes, eines Eisernen Kreuzes und des SS-Leitspruchs "Meine Ehre heißt Treue" angefertigt und diese jeweils im A4-Format an der Wand befestigt.

Darauf angesprochen, erklärte der Mann, ihm sei "fad" gewesen: "Ich hab das einfach gezeichnet. Im Fernsehen waren die ganze Zeit solche Dokumentationen." Vor der Polizei hatte er noch angegeben, sein Großvater sei bei der Waffen-SS gewesen, er habe den Opa sehr gern gehabt, die Zeichnungen wären "ein Andenken" an ihn.

Zellengenosse wohl auch ein Nazi

Die von der Anklage ebenfalls inkriminierten Zeichnungen waren vom Urteil nicht umfasst, weil sie vom Gang vor der Zelle selbst bei geöffneter Zellentür nicht zu sehen waren. Damit war die für einen Schuldspruch erforderliche Öffentlichkeit nicht gegeben. Der Zellengenosse des 34-Jährigen musste sich das Hakenkreuz zwar ansehen, der Mann soll aber selbst ähnliches produziert haben. Die verfahrensgegenständlichen Tattoos hatte sich der Angeklagte kurz vor der Hauptverhandlung verändern lassen, so dass sie nun nicht mehr als verpönt gelten.

(APA/red)

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