“Urlaubsanspruch ist keine Verhandlungssache, sondern ein Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer”, betonte dazu Sozialminister Alois Stöger (SPÖ). Und SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch ergänzte: “Die derzeit in Österreich geltende gesetzliche Regelung, dass nicht verbrauchte Urlaubsansprüche spätestens nach drei Jahren verfallen, läuft diesem EuGH-Urteil zuwider und muss angepasst werden. Die SPÖ wird daher am 13. Dezember einen Antrag im Nationalrat einbringen, damit die Gesetzeslage geändert wird und Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen.”
Initiative will nicht eine generelle Nicht-Verjährung
Wobei die Initiative nicht eine generelle Nicht-Verjährung erreichen will, vielmehr geht es um jene Urlaube, die der Arbeitnehmer aus Gründen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, nicht antreten konnte.
APA/Red.