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SPÖ, FPÖ und JETZT einigten sich auf Reform der Parteifinanzen

Die Reform des Parteiengesetzes ist fix.
Die Reform des Parteiengesetzes ist fix. ©APA/Hans Punz
Die Mehrheit im Nationalrat für eine Reform des Parteiengesetzes steht. Am Sonntag haben sich FPÖ, SPÖ und JETZT auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt.

FPÖ, SPÖ und JETZT haben sich am Sonntag auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt, wurde vonseiten der Verhandlungspartner der APA berichtet. Zum einen werden Einzelspenden von über 7.500 Euro pro Jahr untersagt. Zum anderen darf keine Partei pro Kalenderjahr mehr als 750.000 Euro an Spenden insgesamt lukrieren.

Wahlkampfkostenobergrenze: Massive Strafen bei Überschreitungen

Auf Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze stehen massive Strafen. Diese können bis zu 150 Prozent der illegal erhaltenen Summe betragen. Ebenfalls abgestellt soll der Missbrauch durch sogenannte Personenkomitees werden. Diese müssen sich künftig beim Unabhängigen Parteientransparenzsenat registrieren lassen, ihre Aufwendungen werden in die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Mio. Euro eingerechnet.

Der Parteibegriff wird dahingehend präzisiert, dass nicht nur regionale Unterorganisationen wie Landesgruppen darunter subsumierbar sind, sondern auch überregionale Teilorganisationen. Ausländische Spenden wird es in Hinkunft gar nicht mehr geben dürfen, Barspenden und anonyme nur mehr im Ausmaß von 500 Euro.

SPÖ: Keine Einsichtsrechte durch den Rechnungshof

Mehr Einsichtsrechte für den Rechnungshof, wie sie etwa die NEOS verlangt hatten, sieht die Reform des Parteiengesetzes nicht vor. Dafür sind Spenden über 2.500 Euro pro Kalenderjahr diesem unverzüglich zu melden, der die Spendenhöhe und den Spender ebenso unverzüglich zu veröffentlichen hat. Beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) wird außerdem ein Monitoringsystem etabliert.

Beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das die Wahlkampfkosten einer Partei nach Plausibilitätskriterien beurteilt. Dieser muss drei Sachverständige aus den Bereichen Transparenz-und Kampagnenforschung, dem Medienwesen sowie aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern bestellen, die die Wahlkämpfe in einem Gutachten hinsichtlich Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben beurteilen. Veröffentlicht wird dieses Gutachten frühestens sechs Monate nach der Wahl.

Auch die Klubförderung wird geändert

Nicht nur das Parteiengesetz wird geändert, sondern auch die Klubförderung, in diesem Fall aber nur mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ. So wird die Summe der Fördermittel um bis zu drei Prozent zu erhöht, wenn der Anteil der Frauen in einer Fraktion über 40 Prozent liegt. Dies entspricht nicht dem Wunsch der ÖVP, die sich Sanktionen für Klubs gewünscht hatte, die diesen Anteil nicht zustande bringen.

Durch die Einigung vor der Juli-Sitzung des Nationalrats gelten die neuen Regeln bereits für die kommende Wahl im Herbst. Am Montag tagt der eigens für dieses Thema eingerichtete Unterausschuss, gleich danach der zuständige Verfassungsausschuss. Die Bestimmungen sollen bereits ab 9. Juli gelten. Treffen dürften die neuen Regeln insbesondere jene Parteien, die diesen nicht zugestimmt haben, also ÖVP und NEOS. Denn diese haben in den vergangenen Jahren die meisten Großspenden erhalten. Keine Obergrenzen gibt es auch künftig allerdings für Sponsorings und für Inserate in Parteizeitungen.

Reform soll Einfluss von Großspendern verhindern

SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried sieht in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine "ausgezeichnete Grundlage für eine saubere Parteienfinanzierung" und: "Ich lade alle anderen Parteien, die an sauberer, nicht gekaufter Politik interessiert sind, sich diesem Vorschlag anzuschließen." Dadurch werde ausgeschlossen, "dass Großspender mit Millionenbeträgen Einfluss auf die Politik nehmen können".

Hofer: "Kulturwende im politischen System Österreich"

Für FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer kommt es mit dem vorliegenden Entwurf zu einer "Kulturwende im politischen System Österreichs". Mit dem Beschluss werde sichergestellt, dass Spenden zwar weiterhin möglich sind, aber sich niemand durch Großspenden Einfluss in einer Partei erkaufen kann. "Hinkünftig wird es vermögenden Personen und Unternehmen nicht mehr möglich sein, politische Parteien anzufüttern oder gar zu kaufen", so Hofer.

Wolfgang Zinggl, Klubchef von JETZT, bedauerte gegenüber der APA zwar, dass es nicht möglich gewesen sei, die von ihm geforderten Einsichtsrechte des Rechnungshofs durchzusetzen. Ungeachtet dessen sei der Gesetzesentwurf aber ein wichtiger Schritt. Jede Partei werde sich nun ordentlich überlegen, die Wahlkampfkosten zu überschreiten, sprach er die schärferen Sanktionsmöglichkeiten dahin gehend an.

SPÖ: Erleichterungen für neue Parteien

Erleichterungen bei den Spendenbegrenzungen gibt es für neue Parteien, die bisher keine Parteienförderung erhalten haben. Für diese gilt im ersten Jahr ihres Antretens nicht die jährliche Obergrenze von 750.000 Euro, sondern das Doppelte. Die Obergrenze für Einzelspenden darf von neuen Listen um das Fünffache überschritten werden. Eine solche "Anschubfinanzierung" hatte die Liste JETZT gefordert.

Einigung für ÖVP "Farce"

Die ÖVP sieht in der Einigung von SPÖ, FPÖ und JETZT auf eine Reform des Parteiengesetzes eine "Farce". Der Entwurf sehe weder eine Verringerung der Parteienförderung, noch ein Aus für "Umgehungsvereine" vor, kritisierte Generalsekretär Karl Nehammer am Sonntag via Aussendung. Die "rot-blaue Allianz der Intransparenz" sei durch den "Erfüllungsgehilfen Peter Pilz" vervollständigt worden.

"Die drei Parteien helfen sich gegenseitig dabei, weiterhin Gelder und Wahlkampfausgaben in Vereinen zu verstecken", sagte Nehammer über die gefundene Mehrheit im Nationalrat für die Reform des Parteiengesetzes. Er bedauerte auch, dass es in Zukunft kein Wahlkampfkosten-Monitoring durch den Rechnungshof geben wird. "Die SPÖ will offenbar weiterhin mit Tricksereien über Vereinskonstruktionen ihre Wahlkampfkosten niedrig halten."

Sickinger sieht "Schnellschuss" und vermisst Kontrolle

Der auf Parteifinanzen spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger kritisiert die von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT unterstützten Änderungen beim Parteiengesetz als "Schnellschuss". Sickinger vermisst insbesondere eine Verschärfung der Kontrollen - etwa durch den Rechnungshof - und befürchtet, dass die niedrig angesetzte Spendenobergrenze Umgehungskonstruktionen provozieren wird.

Die Spendenobergrenze von 750.000 Euro ist für Sickinger zu niedrig angesetzt. Würden alle ÖVP- oder SPÖ-Mitglieder spenden, wäre die Grenze schnell erreicht, gibt Sickinger im Gespräch mit der APA zu bedenken. Hier drohe eine Auslagerung von derzeit offiziell deklarierten Spenden in "informelle Unterstützungen".

Eine Antwort auf das im Ibiza-Video geschilderte Szenario der Umgehung der Transparenzregeln durch Vereine sieht Sickinger in den geplanten Änderungen nicht, denn: "Die Kontrollmechanismen werden nicht verbessert." Sickinger plädiert für die Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof und für die Involvierung der Staatsanwaltschaft bei schweren Verstößen.

Sickinger sieht weiterhin Umgehungsmöglichkeiten

Dass auch die Ausgaben von Personenkomitees in die Wahlkampfkostengrenze eingerechnet werden sollen, sieht Sickinger grundsätzlich positiv. Allerdings verweist er darauf, dass der rot-blaue Antrag keine Bestimmung enthält, die Personenkomitees zur Veröffentlichung ihrer Spenden oder gar ihrer Einnahmen und Ausgaben zwingen würde. Mit einer Ausnahme: für den Zeitraum 1. Jänner 2017 bis 1. Juli 2019 ist eine rückwirkende Meldung an den Rechnungshof vorgesehen. "Ich weiß nicht, ob das verfassungsrechtlich hält", meint Sickinger.

Somit sieht Sickinger weiterhin Umgehungsmöglichkeiten. "Wenn man nicht ausdrücklich ins Gesetz schreibt, dass Personenkomitees ihre Spenden offenlegen und die Begrenzung der Spenden einhalten müssen, wäre das ein Vehikel, die Spendenlimits und die Offenlegung zu umgehen", so der Politikwissenschafter. Zumal der Parteien-Senat im Kanzleramt bei den Personenkomitees keine Kontrollmöglichkeit habe.

Nicht gelungen ist aus Sickingers Sicht auch die höhere Spendenobergrenze für neue Parteien (1,5 Mio. Euro statt 750.000). Diese gilt nämlich nur beim ersten Antreten. Die Grünen - die ja schon seit den 1980er-Jahren existieren - könnten davon heuer etwa nicht Gebrauch machen. Und auch die NEOS könnten im Fall eines Rauswurfs aus dem Parlament nicht von der erhöhten Obergrenze profitieren. Besser wäre aus seiner Sicht eine Begünstigung von Parteien, die keine Parteienförderung beziehen.

Parteifinanzen: Die Reformvorschläge im Detail

Neu ist die geplante doppelte SPENDENOBERGRENZE: Derzeit dürfen Parteien Spenden in beliebiger Höhe annehmen. Einzige Bedingung ist, dass Zuwendungen über 3.570 Euro im jährlichen Rechenschaftsbericht offengelegt werden. Künftig darf kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich zahlen, und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. Erschwert wird das Stückeln von Parteispenden, denn Zuwendungen über 2.500 Euro müssen künftig sofort dem Rechnungshof gemeldet und veröffentlicht werden (derzeit erst ab 51.000 Euro).

  • Als "Lex Ortner" darf wohl gelten, dass die 7.500 Euro Grenze auch für Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften gilt. Der Porr-Großaktionär Klaus Ortner hatte seine Wahlkampfspenden an die ÖVP 2017 nämlich auf mehrere Firmen seiner IGO-Gruppe und mehrere Teilbeträge verteilt und die Meldepflicht für Großspenden damit unterlaufen. Außerdem müssen künftig auch Mitgliedsbeiträge offengelegt werden, wenn sie 7.500 Euro jährlich überschreiten. Keine Deckelung ist aber für Sponsorings und Einnahmen aus Inseraten in Parteizeitungen vorgesehen.

Erweitert wird auch der RECHENSCHAFTSBERICHT der Parteien: Bundes- und Landesparteien müssen schon jetzt ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Künftig werden auch alle "nicht territorialen" Gliederungen der Parteien erfasst. Das zielt vor allem auf die Bünde der ÖVP. Derzeit finden sich nur ihre Einnahmen aus Spenden und Sponsorings im Rechenschaftsbericht der Partei. Künftig sind auch Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Kredite) sowie Ausgaben (Personal, Werbung, etc.) zu veröffentlichen.

  • Die Umgehung der Meldepflichten durch formale Trennung von der Partei, wie im Fall der SP-Gewerkschafter und -Pensionisten, bleibt aber möglich. Parteien, die keinen Bericht vorlegen, sollen aber die Parteienförderung verlieren.

Deutlich angehoben werden die Strafen wegen Überschreitung der WAHLKAMPFKOSTENGRENZE: Wer mehr ausgibt als die erlaubten 7,14 Mio. Euro riskiert derzeit eine Geldstrafe von zehn bis maximal 25 Prozent des Überziehungsbetrages. Künftig soll die Mindeststrafe bei 15 Prozent liegen und dann gestaffelt ansteigen: Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überzieht, zahlt dann eine Strafe von 150 Prozent dieses Überziehungsbetrages. Das wäre bei der ÖVP 2017 der Fall gewesen.

  • Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt soll außerdem ein Sachverständigengutachten über die Plausibilität der Wahlkampffinanzen einholen. Dieses soll frühestens ein halbes Jahr nach der Wahl vorliegen. Außerdem müssen PERSONENKOMITEES, die eine Partei Unterstützen, registriert und in die Wahlkampfkostengrenze eingerechnet werden.

Interessant ist auch, was SPÖ und FPÖ nicht wollen: Die vom Rechnungshof vorgeschlagene echte Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof findet sich nicht im Bericht. Auch Strafen wird weiterhin der von Experten als weitgehend zahnlos eingestufte UPTS festlegen und nicht der Rechnungshof. Und die von Transparenz- und Korruptionsexperten vorgeschlagenen strafrechtlichen Sanktionen bei schweren Verstößen gegen das Parteiengesetz kommen ebenfalls nicht.

(APA/Red)

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