Gusenbauer will laut Bericht den EU-Konvent zur Ausarbeitung einer europäischen Verfassung abwarten. Diese soll 2004 vorliegen. Danach solle Österreich ein Komitee von Verfassungsrechtlern einsetzen, das einen Problemkatalog erstellt, der den Reformbedarf des österreichischen „Grundgesetzes“ darlegt. Auf Basis dieses Katalogs müsste dann „sehr qualifiziert“ politisch über eine neue Verfassungs diskutiert werden.
Was die neue Verfassung können muss, ist für Gusenbauer aber bereits klar. Nicht wie bisher die Abwehrrechte des Einzelnen gegen Eingriffe des Staates sollten im Vordergrund stehen, sondern konkrete Pflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern. „Das geht hin bis zu Leistungsansprüchen des Einzelnen gegenüber dem Staat“, so der SPÖ-Chef.
Schon vor der Neukodifikation möchte Gusenbauer allerdings zwei Dinge festschreiben: den „Sozialstaat“, wie er im derzeit zur Eintragung aufliegenden Volksbegehren gefordert wird, und die viel diskutierte Festlegung des Staates auf ein ausgeglichenes Budget.