SPÖ-FPÖ-Ausschuss: FPÖ schaltet Nationalen Sicherheitsrat ein

Grund ist, dass das Ministerium am Freitag trotz Warnung des Justizministeriums Akten übermittelt habe, so FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker bei einer Pressekonferenz. Dadurch würden Menschenleben gefährdet. Die Lieferung sei mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt, betonte man dagegen im Innenministerium.
Ermittlungen gefährdet
Einen genauen Überblick über die übermittelten Akten habe er noch nicht, meinte Hafenecker. Es soll sich aber um Personalakten von in die Spionagecausa um den Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott verwickelte Personen wie Ott selbst oder seinen ehemaligen Vorgesetzten Martin Weiss bzw. um Unterlagen zu Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit dem BVT-Skandal handeln.
Zuletzt hatte das Justizministerium auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft in einem Konsultationsverfahren darauf gedrängt, von der Übermittlung heikler Akten bzw. einer Ladung Otts in den Ausschuss abzusehen. Dadurch würden die Ermittlungen in der Causa gefährdet. Aufgrund der untrennbaren Verbindung der Verfahren gelte dies auch für einzelne Aktenbestandteile.
Aktenlieferung klassifiziert
Im Innenministerium bestätigte man in einer der APA übermittelten Stellungnahme zwar den Beginn der Lieferung der vom Ausschuss angeforderten Personalakten. Hinsichtlich der Disziplinarakten erfolge aber "zu Inhalten aus strafprozessualen Ermittlungsverfahren eine enge Abstimmung mit der aktführenden Staatsanwaltschaft". Grundsätzlich sei die "umfassende Information von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen durch Bundesministerien die Grundlage für demokratische Kontrollmechanismen". Die Aktenlieferung erfolge auch entsprechend klassifiziert an den Untersuchungsausschuss. Die Dokumente seien daher nur einem eingeschränkten Personenkreis - und auch das nur unter strengen Auflagen - zugänglich. Man arbeite gegenwärtig daran, auch die verbleibenden Akten ehest dem Parlament vorzulegen.
Hafenecker schäumte trotzdem: Eine derart drastische Warnung wie jene des Justizministeriums habe er in bisherigen U-Ausschüssen noch nie wahrgenommen. Man habe auch auf solche Mahnungen regelmäßig Rücksicht genommen. Deshalb werde es auch ein weiteres Konsultationsverfahren geben. "Die ÖVP will die Akten haben, um ihr Dirty-Campaigning-Lager aufzufüllen", vermutete Hafenecker. Dabei nehme sie aber einen Kollateralschaden in Kauf. Sie entlarve sich damit als "Attentäterin auf die Sicherheit unserer Heimat und unserer Bürger". Der FPÖ-Politiker forderte daher den Rücktritt von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) - der Sicherheitsrat solle ihm nun klarmachen, dass er einen "massiven Amtsmissbrauch" begehe.
Jede im Hauptausschuss des Nationalrats vertretene Partei kann die Einberufung des Sicherheitsrats verlangen. Formal muss er dann vom Bundeskanzler innerhalb von 14 Tagen einberufen werden. Das Gremium berät die Bundesregierung in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und besteht aus Kanzler, Vizekanzler, Außenminister, Innenminister, Verteidigungs- und Justizministerin sowie Vertreterinnen und Vertretern der im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Parteien. Beratend zur Seite stehen dem Rat außerdem Vertreter der Präsidentschaftskanzlei bzw. der Landeshauptleutekonferenz, der Generalsekretär im Außenamt, der Generalstabschef, der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit sowie weitere Beamte.
(APA)