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Spital statt Prozess: Ministerialbeamten wurde "schwarz vor Augen"

Im Wiener Straflandesgericht hätte am Mittwochnachmittag der Prozess gegen einen pensionierten Ministerialbeamten zu Ende gehen sollen, gegen den seit Mitte Februar wegen schweren Betrugs verhandelt wird.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Daniela Vetter) wartete allerdings vergeblich auf den früheren Referatsleiter im Innenministerium: Dieser zog es vor, sich ins Spital zu begeben, weil ihm a Vormittag “schwarz vor Augen” geworden sei, wie er im Verhandlungssaal auf telefonischem Weg der Richterin mitteilte.

Um den Verbleib des Angeklagten zu klären, eruierte die Vorsitzende seine Handynummer und rief den 61-Jährigen an. “Was fehlt Ihnen denn?”, erkundigte sie sich, als er abhob. Der Mann beschied ihr, ihm sei in der Früh “schlecht” geworden, die Rettung habe ihn ins Krankenhaus gebracht. Er befinde sich jetzt in der Aufnahmestation.

Die Richterin trug ihm daraufhin auf, ihr binnen einer Woche eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Sollte seine Unpässlichkeit nicht bestätigt werden, muss der 61-Jährige womöglich mit einem Haftbefehl rechnen.

Der Beamte im Ruhestand soll ausländischen Staatsbürgern über Jahre hinweg vorgegaukelt haben, er könne ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft oder zumindest Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen beschaffen. Dafür bezahlten die vorwiegend serbischen Staatsangehörigen dem Referatsleiter laut Anklage zwischen 500 und 1.500 Euro.

Insgesamt ist ein Schaden von 34.000 Euro inkriminiert. “Eine adäquate Gegenleistung hat es nicht ein Mal im Ansatz gegeben”, hatte Staatsanwältin Katja Wallenschewski dem Beamten beim Prozessauftakt vorgeworfen.

Das Aufgabengebiet des Ministerialbeamten war es, Rechtsvorhaben des Ressorts in Gesetzesvorschläge zu gießen bzw. beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Fremdenrechtliche Kompetenzen hatte er keine, weshalb die Staatsanwältin in ihm eine Art Hochstapler sieht, der aufgrund seiner angespannten finanziellen Situation darauf angewiesen war, zusätzlich zu seinem regulären Gehalt von 3.550 Euro netto im Monat zu Geld zu kommen.

Der Angeklagte hatte sich “nicht schuldig” bekannt und als Opfer des Büros für Innere Angelegenheiten (BIA) bezeichnet, das “in hasserfüllter Weise” gegen ihn ermittelt habe.

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