Der Mann verzockte in Casinos des Konzerns über mehrere Jahre hinweg nach eigenen Angaben über eine Million Euro. Wegen seiner Spielsucht sei er geschäftsunfähig gewesen, behauptete er vor Gericht und ließ sich dies durch Gutachten bestätigen. In Bezug auf 790.000 Euro waren der Kläger und sein Anwalt der Meinung, dass sie dies gut nachweisen konnten. Nun bekamen sie in Bezug auf 437.950 Euro recht.
Spielsüchtiger kann Einsätze zurückfordern
Richter Rainer Lipowec folgte in seiner Urteilsbegründung der Argumentation des Klägers. Aus dem Sachverhalt ergebe sich die Geschäftsunfähigkeit des Klägers. Die in diesem Zeitraum anfallenden Glücksspielverträge, abgeschlossen durch die Benützung der Automaten, seien daher unwirksam, der Spieler könne die von ihm geleisteten Einsätze “zurückfordern”, heißt es im schriftlichen Urteil, das der APA vorliegt. Verjährung könne deshalb ebenfalls nicht eintreten.
437.950 Euro plus Zinsen
Die aufgrund der Verträge erbrachten Leistungen “sind rückabzuwickeln”, so der Richter. Nach seiner Meinung konnte der Kläger für 437.950 Euro den Nachweis erbringen. Dazu kommen vier Prozent Zinsen ab Mitte 2011. Die Novomatic hat Berufung gegen das Urteil angekündigt, berichtete die “Kronen Zeitung” in ihrer Mittwoch-Abendausgabe. (APA)