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Spidla lehnt Aufhebung der Benes-Dekrete ab

Der tschechische Ministerpräsident Vladimir Spidla hat die Aufhebung der umstrittenen Benes-Dekrete abgelehnt; „Sie sind gültig und sie werden gültig bleiben!“

Jedoch könne aus den Dekreten heute „keine neue Rechtswirkung mehr erwachsen“, ergänzte Spidla am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Prag. Die Verordnungen seien „erloschen“.
Auch Deutschland habe das Münchner Abkommen von 1938 (insbesondere die Abtretung der überwiegend von Deutschen bewohnten Grenzgebiete Böhmens an das Deutsche Reich) nie als von Anfang an null und nichtig eingestuft. „Aus einem einfachen Grund: Weil die Rechtsfolgen eines solchen Schrittes unabsehbar wären.“ Laut Spidla gilt dies auch für die Dekrete: „Diese Rechtsakte bleiben Bestandteil unserer Rechtsordnung. Darauf werden wir nicht verzichten.“

Der Sozialdemokrat erklärte, wenn es um Restitutionsansprüche deutscher Staatsbürger gehe, würden Gerichte seines Landes die Dekrete zu Grunde legen. Das betreffe nicht tschechische Staatsbürger deutscher Nationalität. Spidla ergänzte am Freitag, die Gerichte würden dabei lediglich prüfen, ob die Dekrete in vergangenen Fällen korrekt angewendet wurden und dies gegebenenfalls korrigieren.

Spidla unterstrich im Interview der „Berliner Zeitung“: „Es ist ein Missverständnis zu glauben, wir würden den Deutschen etwas schuldig sein. Es reicht, an die historischen Abläufe zu erinnern. Deutschland hat den Krieg begonnen, aus dem alle anderen Entwicklungen folgten.“

Die Nachkriegsdekrete des tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes sowie das Amnestiegesetz von 1946 ermöglichten mit der kollektiven Entrechtung der Sudeten- und Karpatendeutschen sowie der Ungarn deren entschädigungslose Enteignung und Vertreibung aus der damaligen Tschechoslowakei. Die Aufhebung der Dekrete hatte am vergangenen Wochenende erneut der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber gefordert. Sie seien mit einem Beitritt Tschechiens zur EU nicht vereinbar, meinte er.

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