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Sperrstunde in Wien: Erleichterung bei Genehmigungen

Große Erleichterung herrscht bei den Gastronomiebetrieben, die seit Anfang des Jahres vergeblich auf Einzelgenehmigungen zur Verlängerung ihrer Sperrzeiten gewartet haben. Ausnahmegenehmigungen für längere Öffnungszeiten werden aufgrund einer Initiative der Wirtschaftskammer ab sofort wieder relativ problemlos erteilt.
Einigung bei Sperrstunde
Oder an Wien bei Nacht: "Ursula Stressned"
Polizei und Gewerbebehörde sind bereits darüber informiert, damit dürfte einer einfachen Verlängerung oder Neubewilligung für einzelne Betriebe nichts mehr im Wege stehen.

 

Probleme bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beseitigt

 

Bis Ende letzten Jahres gab es bei der Erteilung der sogenannten Ausnahmegenehmigungen, die es Gastronomiebetrieben ermöglichten, länger als bis 4.00 Uhr offen zu halten, kaum Probleme. Seit Beginn 2011 wurden diese Genehmigungen aber nur mehr sehr rigoros erteilt. Hierauf entzündete sich eine heftige Diskussion um die Notwendigkeit genereller, längerer Öffnungszeiten.

 

Sperrstunde von 4.00 Uhr auf 6.00 Uhr erweitert

 

Seitdem verging kaum eine Woche, in der nicht über den Wunsch nach “Party bis 6 Uhr” berichtet wurde. Vor kurzem mündete die Diskussion in der Vorlage eines Änderungsantrags der Sperrzeitenverordnung durch die zuständige MA 63. Gemäß dieser sollen für Diskotheken und “Clubbinglounges” – eine neu zu errichtende Betriebsart – die Sperrzeit generell von 4.00 Uhr auf 6.00 Uhr erweitert werden.

 

Auch Kaffeehäuser wollen liberalere Sperrstunden

 

 Während diese Verordnung sich gerade in Begutachtung befindet, regt sich bei anderen gastronomischen Betriebsarten, allen voran bei den Kaffeehäusern, Widerstand. “Es kann nicht sein, dass die vielgerühmten Traditionscafés in einer Weltstadt wie Wien aufgrund fehlender behördlicher Möglichkeiten ihren Gästen kein frühmorgendliches Frühstück anbieten dürfen“, empört sich Wiens oberster Kaffeesieder Berndt Querfeld, Fachgruppenobmann der Wiener Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien, über das Fehlen der Vorverlegung der Aufsperrmöglichkeit von 6.00 Uhr auf 4.00 Uhr für seine Betriebe in der neuen Verordnung. Umso freudiger begrüßt er die aufgrund der Initiative der Wirtschaftskammer nunmehr erfolgte Klarstellung, dass es für Ausnahmebewilligungen keines konkreten Anlassfalles bedarf und diese auch unbefristet erteilt werden dürfen. (APA/Redaktion)

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