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Speicherung von Telefon- und Internetdaten geplant

Österreich - Eine sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten sieht eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz vor, die derzeit in Begutachtung ist.

Demnach müssen Telefon- und Mobilfunkanbieter sowie Internetprovider künftig sämtliche Kommunikationsaktivitäten (Telefon, E-Mail, SMS) ihrer Kunden protokollieren und für „ermächtigte Behörden“ bereithalten. Mit dieser „Vorratsdatenspeicherung“ werden zwar keine Inhalte von Gesprächen erfasst, wohl aber wer wann mit wem und von welchem Ort aus kommuniziert. Gleiches gilt für E-Mails: Internetprovider haben zu speichern, wann wer mit welcher IPAdresse im Internet aktiv war.

Bisher durften diese Informationen nur mittels einer richterlich genehmigten Überwachung bei konkretem Verdacht erhoben werden, nun sollen sie verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden können. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie die Ausforschung von Terror-Verdächtigen erleichtert werden.

Laut Gesetzesentwurf soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, „die beträchtlichen technischen Fortschritte im Bereich der elektronischen Kommunikation im Rahmen der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere der organisierten Kriminalität, zu nutzen“. Deshalb sollen Telekommunikationsbetreiber dazu verpflichtet werden, „Verkehrs- und Standortdaten, die beim Erbringen von Kommunikationsdiensten erzeugt oder verarbeitet werden, für Zwecke der Strafverfolgung zu speichern. Dies soll den Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe einer gerichtlichen Anordnung bzw. Bewilligung den nachträglichen Zugriff auf Daten ermöglichen, um über die Art, Zeitpunkt, Dauer, Ausgangs- und Endpunkt einer Telekommunikationsverbindung Kenntnis zu erlangen.“

Der liberale Abgeordnete Alexander Zach, der auf einem SPÖ-Ticket im Parlament sitzt, sieht darin einen „grundrechtspolitischen Dammbruch“, der nicht zuletzt auch die Unabhängigkeit der Medien massiv einschränkt. Er will nun Berufsgruppen und Organisationen dafür sensibilisieren und hat deshalb u.a. an rund 100 Journalisten Briefe geschrieben. „Die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, jeder ist potenzieller Verbrecher. Die gesamte Bevölkerung wird präventiv überwacht und bürgerliche Freiheiten werden einem vermeintlichen Mehr an Sicherheit geopfert. Das neue Gesetz kennt keine Ausnahmen für Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Kirchenvertreter oder Journalisten“, heißt es darin.

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