So habe sie im vergangenen April jeweils 15 Euro für sich behalten, als zwei sechs und neun Jahre alte Brüder ihre Sparschweine bei der Angeklagten abgegeben hätten. Von den zusammen gesparten 80 Euro seien nur 50 auf dem Sparkonto gelandet. Ebenfalls jeweils 15 Euro habe die Frau unterschlagen, als im Mai die Eltern zweier ein- und vierjähriger Geschwister deren Spardosen mit 87,75 Euro und 102,28 Euro zur Einzahlung ablieferten.
Der Kassierin zum Verhängnis wurde nach Justizangaben, dass die Betroffenen den Inhalt der Spardosen bereits vorher auf den Cent genau gezählt hatten und damit nach dem zweiten bekanntgewordenen Fall ein Irrtum ausgeschlossen werden konnte. Die Bankangestellte muss sich wegen Untreue und Unterschlagung ab kommenden Montag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.