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Sparbuchanonymität fällt

Ein Bankengipfel im Finanzministerium soll am Freitag die Details dieser Reform klären. Schwierig wird das Vorgehen vorallem bei den bestehenden anonymen Konten.

Die Sparbuchanonymität fällt. Noch heuer muss sich auch in Österreich jeder Sparer bei Eröffnung eines Sparbuchs bei der Bank ausweisen. Ab wann genau diese Ausweispflicht bei der Kontoeröffnung wirksam wird, und vor allem wie in der Folge mit den bestehenden rund 20 Millionen anonymen Sparbüchern verfahren wird, soll ein Bankengipfel klären, den Finanzminister Karl-Heinz Grasser für Freitag, im Finanzministerium einberufen hat.

Die Banken erwarten zumindest „Eckpunkte“ der notwendigen Reform des Bankwesengesetzes (BWG) und pochten vor der heutigen Runde auf eine „Lösung, die nicht geschäftsschädigend ist“, wie Erste-Bank-Chef Andreas Treichl am Donnerstagabend vor Journalisten festhielt. Was die Eröffnung neuer Sparkonten betrifft, so sollte laut Treichl die einmalige Vorlage eines Passes oder anderen Ausweisdokuments reichen und nicht bei jeder Einzahlung oder Abhebung die Legitimation erforderlich sein. Schwieriger wird es schon bei den alten Konten.

Treichl geht davon aus, dass das Ende der anonymen Konten für die vielen kleinen Sparer „nicht so wahnsinnig dramatisch ist. Sie legen nur ein Mal den Pass vor, und damit hat es sich“. Dramatischer sei es für jene, die das anonyme Sparbuch für illegale Zwecke (Schwarzgeld) nutzten. Sind die Banken an das internationale Prinzip „Know your Customer“ gehalten, können sie auf Anfrage der Finanz nicht mehr damit argumentieren, den Sparbuchinhaber nicht zu kennen.

Finanzminister Grasser hatte diesen Dienstag eine rasche Gesetzesinitiative zur Abschaffung der international heftig umstrittenen österreichischen Sparbuch-Anonymität als „nicht mehr haltbares Unikat in Europa“ angekündigt.

Die OECD-Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei (FATF) hat Anfang Februar ein allerletztes Ultimatum gesetzt: Österreich wird per 15. Juni 2000 automatisch aus der FATF ausgeschlossen, falls nicht bis 20. Mai eine Gesetzesänderung erstellt wird, die die Sparbuch-Anonymität aufhebt. Spätestens ab Juli 2002 darf es laut FATF in Österreich kein einziges anonymes Konto mehr geben.

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