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Spanisches Gericht verbietet Basken-Partei

Spanien - Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat die Zulassung der Nachfolge-Partei der seit 2003 verbotenen Batasuna-Partei auf Grund ihrer Nähe zur Untergrundorganisation ETA verboten.

Im Vorfeld der Kommunalwahlen Ende Mai im Baskenland hat der Oberste Gerichtshof von Spanien die Zulassung der Nachfolge-Partei der seit 2003 verbotenen Batasuna-Partei auf Grund ihrer Nähe zur Untergrundorganisation ETA verboten. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, die Partei Abertzale Sozialisten Batasuna (Einheit der Patriotischen Sozialisten/ASB) nicht zu zulassen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Entscheidung war erwartet worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine Fortführung der Batasuna-Partei unter einem anderen Namen. Die Batasuna ist der politische Arm der ETA, die für ein unabhängiges und sozialistisches Baskenland kämpft.

Der Gerichtshof hatte es der ASB kürzlich bereits untersagt, Kandidaten für die anstehenden Kommunalwahlen am 27. Mai aufzustellen. Die Justiz hatte auf den Listen der Gruppierung zahlreiche Ex-Mitglieder von Batasuna ausgemacht. Am 27. Mai finden im Baskenland Kommunalwahlen statt. Die ETA kämpft seit knapp 40 Jahren für die Unabhängigkeit der Region. Dabei kamen bisher mehr als 800 Menschen ums Leben.

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