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Sozialversicherung: Doch kein Rotationsprinzip im Dachverband

Die REgierung hat sich in letzter Minute doch für zwei fixe Vorsitzende entschieden.
Die REgierung hat sich in letzter Minute doch für zwei fixe Vorsitzende entschieden. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Bei der Führung des künftigen Dachverbands der Sozialversicherungsträger kommt nun doch kein Rotationsprinzip zum Einsatz.

Das ursprünglich geplante Rotationsprinzip bei der Führung des künftigen Dachverbands der Sozialversicherungsträger kommt nun doch nicht. ÖVP und FPÖ werden dem Vernehmen nach noch einen entsprechenden Abänderungsantrag zum Sozialversicherungsreformpaket einbringen, das am Donnerstag im Nationalrat beschlossen wird.

Sozialversicherung: Nun doch zwei fixe Vorsitzende

Der Entscheidung waren in den vergangenen Tagen intensive Gespräche zwischen den Sozialpartnern Wirtschaftskammer und Gewerkschaft vorangegangen, mit der Regierung konnte man sich schließlich auf eine entsprechende Adaptierung des Führungsmodells beim Dachverband einigen, der in der jetzigen Struktur noch als Hauptverband der Sozialversicherungsträger firmiert. In ersten Plänen sollte der Dachverband, der unter anderem Kassenverträge mit den Ärzten und Medikamentenpreise mit der Pharmaindustrie verhandeln und koordinierende Aufgaben für die Sozialversicherungen übernehmen soll, in jährlicher Rotation von einem der Obmänner der künftig fünf Sozialversicherungsträger geführt werden.

Dies hätte sieben verschiedene Vorsitzende in fünf Jahren zur Folge gehabt. Von den bisherigen Spitzen des Hauptverbands gab es deshalb Kritik. Eine gezielte Unternehmensentwicklung werde damit verunmöglicht, in der Privatwirtschaft würde kein Unternehmen den Chef so oft tauschen. Ein solches System sei wirtschaftlich dysfunktional und würde den Dachverband handlungsunfähig machen, so die Argumentation.

Die Regierung hat in letzter Minute auf die Bedenken reagiert und sieht nun doch zwei fixe Vorsitzende vor, die den Vorsitz im Dachverband für fünf Jahre abwechselnd ein halbes Jahr führen und damit de facto eine Doppelspitze bilden, wie aus dem der APA vorliegenden Abänderungsantrag hervorgeht. Die beiden Vorsitzenden werden aus dem Kreis der zehn Obleute und Stellvertreter der fünf neuen Sozialversicherungsträger gewählt.

(APA/Red)

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