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Sozialversicherung AUVA soll erhalten bleiben

AUVA bleibt - Weitere Entwicklungen zur SV-Reform sollen folgen
AUVA bleibt - Weitere Entwicklungen zur SV-Reform sollen folgen ©APA
Die Reform der Sozialversicherungen verzögert sich. Der APA wurde von Regierungsseite bestätigt, dass die Punktation dafür nicht wie ursprünglich geplant am morgigen Mittwoch im Ministerrat sein wird, sondern auf nächste oder übernächste Woche verschoben wird. Einige Eckpunkte der Reform sind aber schon klar, so soll es etwa einen Konsens für den Weiterbestand der AUVA geben.

Damit dürfte bereits feststehen, dass die derzeit 21 Träger auf fünf und nicht auf vier reduziert werden. Auch die Selbstverwaltung und die Beitragseinhebung durch die Krankenkassen soll bleiben, erfuhr die APA aus Verhandlungskreisen. Regierungsvertreter im Verwaltungsrat scheinen damit nicht zu kommen. Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA ist allerdings trotz der von Regierungsseite garantierten Leistungen noch nicht ganz klar, wie sie die geforderten 500 Millionen Euro an Einsparungen erbringen soll.

Die AUVA selbst argumentiert, dass sie rund 400 Millionen aufbringen könnte, wenn man sie von ihren versicherungsfremden Leistungen befreien würde. So leistet die AUVA die Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles. Für Freizeitunfälle, die in Unfall-Spitälern behandelt werden, bekommt die AUVA nur rund ein Viertel vergütet. Andererseits zahlt die AUVA für Arbeitsunfälle, die in anderen Spitälern behandelt werden, mit ihrem Pauschalbetrag um rund 150 Mio. Euro zu viel.

Weiter nuen Landesstellen unter der ÖGK

Neben der AUVA soll es künftig noch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), in der die neun Gebietskrankenkassen aufgehen, die Pensionsversicherungsanstalt, die mit den Bauern fusionierte Selbstständigen-Kasse und die Kasse der Öffentlich-Bediensteten, zu der auch die Eisenbahner kommen könnten, geben. Unter der ÖGK soll es aber laut den der APA vorliegenden Informationen aus Verhandlungskreisen weiter neun Landesstellen geben, die regionale Aufgaben wahrnehmen sollen. Weiter bestehen soll auch der Hauptverband, möglicherweise unter neuem Namen; eine Dachorganisation ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen.

An Selbstverwaltung soll festgehalten werden

An der Selbstverwaltung soll laut den Verhandlungskreisen ebenfalls festgehalten werden. Die Träger sollen weiter von den gewählten Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt werden, Regierungsvertreter sollen demnach nicht in den geplanten Verwaltungsrat einziehen. Allerdings soll mehr Augenmerk auf die Qualität der entsandten Vertreter gelegt werden. Auch die Aufsicht der Ministerien könnte verstärkt werden.

Schließlich soll auch die Einhebung der Beiträge bei den selbstverwalteten Sozialversicherungen bleiben. Nach einem Gutachten des Verfassungsjuristen Walter Berka darf den Sozialversicherungen die Einhebung der Beiträge nicht weggenommen werden, wenn sie selbstverwaltet sind. Allerdings hatten Bundeskanzler Sebastian Kurz und ÖVP-Klubobman August Wöginger zuletzt erklärt, dass die Beitragseinhebung nur vorerst (über eine einheitliche Einhebungsstelle) bei den Kassen bleiben, aber in einem zweiten Schritt von der Finanzverwaltung übernommen werden soll. Dies steht so auch im Regierungsprogramm.

AUVA in Zahlen
AUVA in Zahlen ©APA

(APA)

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