AA

Sozialpartner einigen sich auf Neuregelungen

Die Sozialpartner haben sich auf ein Arbeitsmarkt-Migrationspaket geeinigt, das einerseits ein Unterlaufen der österreichischen Mindestlöhne verunmöglichen und andererseits qualifizierte Zuwanderung ermöglichen soll. Anlass ist die am 1. Mai 2011 bevorstehende weitgehende Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für osteuropäische EU-Länder. Bei einem Treffen in Bad Ischl erläuterten die Chefs der vier Sozialpartner am Montag die Grundsatzeinigung.

“Wenn jetzt ab nächsten Mai acht, neun EU-Beitrittsländer uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, brauchen wir eine klare Regelung für die Drittstaaten”, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar. “Ich würde das eine nicht als Preis des anderen, sondern als logische Ergänzung verstehen.” Zum Lohndumping wiederum sagte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl: “Die Frage des Lohn- und Sozialdumping betrifft nicht nur die Arbeitnehmer sondern genauso die Wettbewerbsfähigkeit korrekt handelnder Unternehmer.”

Die sogenannte Rot-weiß-rot-Card soll ab kommendem Jahr höchstqualifizierten Personen bzw. Akademikern aus Nicht-EU-Staaten zur Verfügung stehen, die die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarkts erfüllen. Als zweite Gruppe, die Anspruch auf die Card hat, sollen nach Vorstellung der Sozialpartner Qualifizierte bzw. Facharbeiter aus Drittstaaten zuwandern dürfen. Diese Gruppe soll erst ab 1.5.2012 antragsberechtigt sein. Über diese beiden Gruppen und als Saisonarbeiter beschäftigte Menschen hinaus soll es nach Vorstellung der Sozialpartner keine zusätzliche Immigration aus Drittstaaten geben, sagte AK-Chef Herbert Tumpel.

Als Gegenstück zur Arbeitsimmigration Hochqualifizierter einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping, das befürchtete Auswirkungen der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts gegen Osteuropa (1.5.2011) hintanhalten soll. Im Zentrum steht der Wunsch, die kollektivvertraglich vereinbarten österreichischen Mindestlöhne abzusichern. In Zukunft soll die “Unterentlohnung” in Österreich beschäftigter Unselbstständiger zum Straftatbestand gemacht werden und zu einer Verwaltungsstrafe führen können. Noch offene technische Fragen gibt es laut Leitl bei der Entsendung ausländische Arbeitskräfte nach Österreich.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Sozialpartner einigen sich auf Neuregelungen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen