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Sozialleistungsbetrug: 47-Jährige aus Korneuburg schwindelte bei Angaben

Eine Frau aus Korneuburg soll Sozialleistungen von der Pensionsversicherungsanstalt NÖ erschwindelt haben.
Eine Frau aus Korneuburg soll Sozialleistungen von der Pensionsversicherungsanstalt NÖ erschwindelt haben. ©pixabay.com (Symbolbild)
Seit Mai 2015 soll sich eine 47-Jährige aus Korneuburg Sozialleistungen von der Pensionsversicherungsanstalt Niederösterreich erschwindelt haben.

Der entstandene Schaden wurde von der Polizei am Freitag mit rund 192.000 Euro angegeben. Die Frau wurde der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt, im Raum steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs.

47-Jährige soll falsche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand gemacht haben

Vorgeworfen wird der Frau, bei diversen Untersuchungen und Antragstellungen falsche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand gemacht zu haben. Die Niederösterreicherin soll vorgetäuscht haben, blind und völlig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Frau soll Lebensmittelpunkt nach Tunesien verlegt haben

Weiters soll die 47-Jährige ihren Lebensmittelpunkt nach Tunesien verlegt und in Österreich einen Scheinwohnsitz vorgetäuscht haben, um die Sozialleistungen kassieren zu können. Zur Verschleierung der Auslandsaufenthalte verwendete die Beschuldigte einen Not-Reisepass, sodass in ihrem Dokument keine Stempelabdrücke ersichtlich waren. Insgesamt vier gültige Reisepässe wurden bei einer Hausdurchsuchung entdeckt.

Frau soll Sozialleistungen erschwindelt haben

Erhebungen ergaben, dass sich die 47-Jährige 2022 überhaupt nur 14 Tage - hauptsächlich für Kontrolltermine - in Österreich aufgehalten hatte. Im Rahmen der Vernehmung räumte die Beschuldigte ein, seit mindestens 2019 überwiegend in Tunesien zu leben. Zu ihrer Sehbeeinträchtigung gab die Frau an, dass sie nie behauptet hätte, blind zu sein.

Laut Aussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich besteht der Verdacht, dass die 47-Jährige, selbst wenn ihr eine Invaliditätspension zustehen sollte, zumindest in Bezug auf die Einstufung der Pflegestufe zu Unrecht Leistungen bezogen hat. Sie habe handschriftliche Stellungnahmen verfasst und Vollmachten selbstständig geschrieben.

(APA/Red)

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