Sozialhilfe für Nonnen? Orden soll 64.000 Euro zurückzahlen
 
    Die Auseinandersetzung um die Rückkehr dreier hochbetagter Nonnen in das leer stehende Kloster Goldenstein in Elsbethen bei Salzburg ist um eine Facette reicher. Für zwei der drei Frauen, die eigenen Angaben zufolge zuvor gegen ihren Willen in ein Heim in Oberalm übersiedeln mussten, soll die Ordensleitung zu Unrecht Sozialleistungen beantragt haben, wie Medien am Freitag berichteten. Es soll um 64.000 Euro gehen, die zurückgefordert werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Sozialhilfe für Nonnen beantragt
Die Ordensleitung des Augustinerstiftes Reichersberg, das organisatorisch für das Kloster Goldenstein zuständig ist, soll für die Unterbringung der Nonnen im Pflegeheim einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben. Der Antrag sei auch von der zuständigen Bezirksbehörde genehmigt worden. Die Sozialabteilung des Landes Salzburg habe aber missbräuchliche Verwendung von Sozialleistungen geortet, da für die Altersversorgung der Nonnen mehr als genug Geld da gewesen sei, berichtete die "Kronenzeitung". Die mit einer Generalvollmacht ausgestattete Ordensleitung habe den Antrag mit den bürgerlichen Namen der Schwestern gestellt, um die Restkosten für das Pflegeheim abzudecken.
Land fordert Sozialhilfe von Orden zurück
Das Gesuch sei von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung bewilligt worden. Offenbar hätten die Nonnen aber kein Anrecht auf Sozialhilfe, weil das Kloster zuständig sei. Die Sozialabteilung des Landes fordere nun über die Bezirksbehörde die insgesamt ausbezahlten 64.000 Euro wieder zurück.
"Wir waren nicht über alles informiert", erklärte Bezirkshauptfrau Karin Gföllner gegenüber den "Salzburger Nachrichten". Der Sozialabteilung sei der Übergabevertrag für das Kloster nicht vorgelegt worden, der auch die finanzielle Situation thematisiere. "Als wir informiert wurden, haben wir die Zahlungen sofort eingestellt."
Sprecher der Ordensleitung dementiert "Missbrauch"
Der Sprecher des zuständigen Ordensoberen Propst Markus Grasl, der externe PR-Berater Harald Schiffl, erklärte am Freitag gegenüber der APA, dass die Sozialleistungen nicht unrechtmäßig beantragt worden seien. "Die Bezirkshauptmannschaft hat den völlig gesetzeskonformen Antrag auf Sozialhilfe für die beiden Schwestern nach Paragraf 17 Salzburger Sozialhilfegesetz genehmigt. Im Jahr 2018 wurde der sogenannte Pflegeregress abgeschafft. Dies bedeutet, dass allfällig vorhandene Finanzen, Rücklagen etc. zur stationären Pflege nicht mehr herangezogen werden."
"Für die beiden Schwestern sind selbstverständlich über Jahrzehnte alle Sozialabgaben bezahlt beziehungsweise von den Sozialhilfeträgern einbehalten", erklärte Schiffl. "Ein 'Missbrauch', wie von Medien in den Raum gestellt wird, fand und findet in keiner Weise statt." Nun habe das Land Salzburg den Ordensoberen, Propst Grasl, informiert, dass davon ausgegangen wird, dass durch den Übergabevertrag der Liegenschaft "Schloss Goldenstein" sich die rechtlichen Voraussetzungen für die gewährte Sozialhilfe geändert haben. "Aus diesem Grund wurde Propst Grasl zu einem Gespräch zur Abklärung eingeladen. Dieses Gespräch findet demnächst statt. Sollte die Bewilligung der Sozialleistungen nun vom Land zurückgezogen werden, wird das bis dahin erhaltene Geld selbstverständlich an die Behörde zurückbezahlt." Ein Bescheid der Behörde liege bisher nicht vor.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat aufgrund einer eingelangten Sachverhaltsdarstellung Ermittlungen gegen bisher unbekannte Täter eingeleitet, wie eine Sprecherin auf Anfrage der APA am Freitag erklärte. Es geht einerseits um den Verdacht des schweren Betruges in Zusammenhang mit den Sozialhilfe-Anträgen, die für die zwei Nonnen zur Finanzierung des Aufenthaltes in dem Seniorenheim gestellt wurden. Der zweite Vorwurf betrifft den Verdacht des schweren Diebstahls. In einer Sachverhaltsdarstellung wurde dargelegt, dass ein Bargeldbetrag, den eine der drei Nonnen geerbt haben soll, aus den Räumlichkeiten des Klosters entwendet wurde.
(APA/Red)
 
                 
                 
                 
                 
                