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Sozialausschuss stimmte für Pflegefonds-Aufstockung

Die Aufstockung des Pflegefonds passierte den Sozialausschuss.
Die Aufstockung des Pflegefonds passierte den Sozialausschuss. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Am Donnerstag hat der Sozialausschuss des Nationalrats der vereinbarten Aufstockung des Pflegefonds im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen zugestimmt.
Pflegefonds wird aufgestockt

Im nächsten Jahr sollen für die Aufstockung des Pflegefonds 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, mehr als das Doppelte im Vergleich zum aktuellen Jahr. Einstimmig unterstützt wurde ein Regierungsvorschlag, der vorsieht, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderungen erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich sein soll.

Breite Mehrheit für Pflegefonds-Aufstockung im Sozialausschuss

Nach 2024 ist im Pflegefonds eine Anpassung geplant, um unter anderem die Fortsetzung des Gehaltsbonus für Pflegekräfte in den Jahren 2022 und 2023 sowie des Ausbildungszuschusses in Höhe von 600 Euro sicherzustellen. Darüber hinaus können zukünftig die Kosten für "Community Nursing" aus Mitteln des Pflegefonds finanziert werden. Neben den Regierungsparteien haben auch SPÖ und FPÖ dem Gesetzentwurf zugestimmt, wie von der Parlamentskorrespondenz berichtet wurde.

Mit der gleichen Mehrheit hat auch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur 24-Stunden-Betreuung den Ausschuss passiert. Demnach wird der bestehende Förderschlüssel - 60 Prozent der Kosten trägt der Bund, 40 Prozent übernehmen die Länder - für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortgeschrieben und die Förderbeträge an die gültigen Richtlinien des Sozialministeriums angepasst. Die Oppositionsparteien haben unter anderem einen vereinfachten Zugang zur Schwerarbeitspension für Pflegekräfte und die Einführung eines Berufsbildes für die 24-Stunden-Betreuung gefordert, konnten sich jedoch mit ihren entsprechenden Initiativen nicht durchsetzen. Diese wurden verschoben oder abgelehnt.

Zugang für Behinderte zu AMS-Leistungen künftig bis zum Alter von 25 Jahren

Menschen mit Behinderungen erhalten ab sofort Zugang zu den Leistungen des AMS bis zum Alter von 25 Jahren, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit rückwirkend festgestellt wird. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) betrachtet diese Änderung als einen Paradigmenwechsel für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.

Ein weiterer Gesetzesentwurf der Regierungsparteien sieht vor, dass Personen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, einen höheren Pensionszuschlag erhalten sollen. Genauer gesagt soll der jährliche Bonus von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht werden. Dieses Vorhaben wurde mit einer Mehrheit von ÖVP und Grünen im Sozialausschuss genehmigt, unter Berücksichtigung eines Änderungsantrags. Der Pensionszuschlag kann für maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus wird der Bund vorerst für zwei Jahre einen Teil der Pensionsbeiträge von Personen übernehmen, die neben ihrer Rente noch erwerbstätig sind. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Der Ausschuss hat auch Erleichterungen für Beschäftigung und Aufenthalt von ausländischen Personen in den Bereichen öffentlicher Verkehr und Pflege ins Plenum geschickt. Die Opposition hat mehrere Anträge eingereicht, die vertagt wurden.

(APA/Red)

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