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Sozialausschuss segnet Mindestsicherung ab

Erste parlamentarische Hürde genommen
Erste parlamentarische Hürde genommen ©APA (Archiv/Techt)
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Sozialausschuss des Nationalrats gab am Mittwoch laut Parlamentskorrespondenz grünes Licht für die entsprechende Bund/Länder-Vereinbarung. Damit ist der Weg für einen Beschluss im Nationalrat noch vor dem Sommer frei. Zustimmung für die Mindestsicherung kam neben SPÖ und ÖVP auch von den Grünen.

Gemäß Bund/Länder-Vereinbarung soll die Mindestsicherung im Wesentlichen die bisher je nach Bundesland unterschiedlich hohe Sozialhilfe ersetzen. Sie wird auf Basis des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Pensionsbezieher abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge berechnet und im Jahr 2010 744 Euro für eine Einzelperson bzw. 1.116 Euro für Paare betragen. Für Kinder sind Zuschläge von je 134 bzw. 112 Euro (ab dem 4. Kind) vorgesehen. Wer eine Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert, verfügt damit auch über eine E-Card.

Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist die Arbeitswilligkeit. Ausnahmen gibt es grundsätzlich nur für Personen, die Kinder unter drei Jahren bzw. pflegebedürftige Angehörige betreuen oder noch in Ausbildung stehen. Außerdem darf die/der Betroffene keine eigenen Ersparnisse über eine bestimmte Toleranzgrenze hinaus (derzeit 3.720 Euro) besitzen. Bei länger als sechsmonatigem Bezug ist überdies vorhandenes Vermögen zu verwerten.

Eine Pflicht zur Rückzahlung bezogener Leistungen ist ausschließlich in Ausnahmefällen, etwa bei einer namhaften Erbschaft oder bei erschlichenem Bezug, vorgesehen. Bezieher der Mindestsicherung werden überdies in die Arbeitsvermittlung durch das AMS einbezogen.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen über die bedarfsorientierte Mindestsicherung mit 1. September 2010. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Beschluss in den Ländern, der etwa in Oberösterreich und der Steiermark noch fraglich ist.

Die von den Koalitionsparteien parallel zur Mindestsicherung erzielte Einigung über die Einrichtung einer “Transparenzdatenbank” fand ihren Ausdruck in einer vom Sozialausschuss gefassten Entschließung. Demnach werde die Datenbank, die sämtliche Sozialtransfers und andere öffentliche Subventionen umfassen soll, bis Anfang 2011 umgesetzt – zumindest was Bundesförderungen angeht. FPÖ und BZÖ unterstützten die Koalition in dieser Materie.

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