Sozialausschuss beschloss Lohnnebenkosten-Senkung
Damit der Insolvenz-Entgelt-Fonds auch nach der Reduzierung der Beiträge ausreichend dotiert bleibt, wird er dauerhaft Mittel aus dem Arbeitsmarktfördertopf erhalten und nicht nur wie aktuell vorgesehen bis zum Jahr 2015. Der Sozialminister ist grundsätzlich verpflichtet, die Höhe des Beitrags abhängig von der Gebarung des Fonds per Verordnung anzupassen, daran ändert sich nichts.
Zweiter wesentlicher Inhalt des beschlossenen Antrags ist die Bereitstellung von zusätzlichen Fördermitteln zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt. In den nächsten drei Jahren können bis zu 350 Mio. Euro aus der Arbeitslosenversicherung in spezifische Förderprogramme und Eingliederungsbeihilfen umgeleitet werden, wobei für heuer und kommendes Jahr jeweils ein Deckel von 100 Mio. Euro und im Jahr 2016 ein Deckel von 150 Mio. Euro gilt. Zugute kommen sollen die Gelder Arbeitslosen über 50, die seit mehr als einem halben Jahr beim AMS vorgemerkt sind.