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Sozial-Landesräte beraten über neues Sozialhilfegesetz

Hartinger-Klein hofft auf einen "positiven Dialog".
Hartinger-Klein hofft auf einen "positiven Dialog". ©APA/HANS PUNZ
Am Montag findet ein Treffen der Sozial-Landesräte mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein statt. Dabei wird über die Inhalte des neuen Sozialhilfegesetzes diskutiert.
Das ändert sich bei der Sozialhilfe
Scharfe Kritik an neuer Mindestsicherung

Am Montagnachmittag findet in Wien das mit Spannung erwartete Treffen der Sozial-Landesräte mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zur Mindestsicherung statt. Die Ressortchefin erklärte am Vormittag, sie hoffe auf einen “positiven Dialog”. Vor allem die roten Länder hatten die Neuregelung kritisiert und bauen noch auf Änderungen im Zuge des Parlamentarischen Prozesses.

Mindestsicherung: Sozialministerin hofft auf “positiven Dialog”

“Ich erwarte mir von dem Treffen eine rege Diskussion, konstruktive Vorschläge und wünsche mir keine politische Agitation, sondern ein sachliches Gespräch,” so Hartinger-Klein in einer Aussendung am Montagvormittag. Sie verwies darauf, dass das Gesetz sechs Wochen in Begutachtung war und 150 Stellungnahmen eingebracht wurden. “Teilweise wurden diese auch in das neue Grundsatzgesetz eingearbeitet”, so die Ministerin. Das Gespräch (Beginn: 14.00 Uhr) ist auf eineinhalb Stunden angesetzt, so die Ministerin.

Vor allem die roten Länder stoßen sich nicht nur an den Inhalten des Sozialhilfegesetzes, sondern auch daran, dass dieses heutige Treffen erst knapp vier Wochen nach dem Beschluss im Ministerrat stattfindet. Die SPÖ-Landesräte hoffen nun, vor dem Beschluss im Sozialausschuss des Nationalrates noch Änderungen zu erreichen. Dieser ist vom 3. auf den 15. April verschoben worden.

Viel Kritik an Sozialhilfe von roten Ländern

Zuletzt hatte erst am gestrigen Sonntag Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erneut seine Ablehnung deponiert. So sei – neben inhaltlichen Punkten – auch der Umsetzungszeitraum viel zu gering bemessen, meinte er. Dieser müsse deutlich länger sein. Denn der Bund habe von der Ankündigung im Regierungsprogramm bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten im Juni 2019 über 18 Monate für den Entwurf gebraucht – seit der Vorstellung in der Regierungsklausur seien immerhin zwölf Monate vergangen, hieß es. Länder wiederum sollen Vollzugsgesetze sowie den Vollzug in sieben Monaten umsetzen. “Für die vorgesehenen, sehr gravierenden Veränderungen ist ein deutlich längerer Zeitraum notwendig”, erläuterte er Stadtrat.

Darüber hinaus kritisierte Hacker das vorliegende Gesetz in mehreren Punkten als verfassungswidrig, darüber hinaus widerspreche es geltendem EU-Recht. Es führe zu “unsachlichen Schlechterstellungen” und Beschränkungen der Leistungsbezüge bei bestimmten Gruppen – also etwa bei Kindern oder Asylberechtigten. Die vorgesehenen Kürzungen bei Familien mit mehreren Kindern seien “nicht akzeptabel”, weil sie zu verstärkter Kinderarmut führen würden, warnte er unter anderem.

(APA/Red)

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