Sorgerechtsstreit: 3 Monate unschuldig in Haft
Eine 23-jährige Frau ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Verleumdung und falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt worden. Sie hatte mit falschen Behauptungen ihren Ex-Freund ins Gefängnis gebracht, der immerhin 90 Tage in U-Haft verbrachte, ehe er freigesprochen wurde.
Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatte die Frau ihren Ex-Freund bei der Polizei angeschwärzt, um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu erhalten, der nach der Trennung dem Vater zugesprochen worden war. Die 23-Jährige war im Sommer 2006 erstmals auf ein Kommissariat in Wien-Donaustadt marschiert und behauptete, der Mann habe ihr gedroht, er werde ihre neuerliche Schwangerschaft vorzeitig beenden und ihr das Kind bei lebendigem Leib aus dem Bauch schneiden.
Weil der 26-Jährige vorerst auf freiem Fuß verblieb, zeigte ihn die Frau weiter an. Sie behauptete nun, er habe ihr aufgelauert, sie beschimpft und verletzt. Sie gab zu Protokoll, er habe ihr eine brennende Zigarette ins Gesicht geworfen und sie sogar mit einem Messer gestochen.
Drei Monate Haft – unschuldig
Die Staatsanwaltschaft sah schließlich Handlungsbedarf und beantragte wegen neuerlicher Tatbegehungsgefahr U-Haft. Der 26-Jährige wanderte ins Gefängnis, wo er über drei Monate dunstete – völlig zu Unrecht, wie sich schließlich in seinem Prozess herausstellte.
Sein Verteidiger Philipp Winkler konnte nämlich mittels des Handys seines Mandanten nachweisen, dass dieser zum Zeitpunkt eines behaupteten Übergriffs an einem völlig anderen Ort gewesen war. Das ergab eine nachträgliche Standortpeilung. Außerdem legte der Mann einen Beleg vor, der einwandfrei bewies, dass er während einer angeblichen körperlichen Bedrohung am Postamt eine Sendung abgeholt hatte. Eine Rufdatenrückerfassung wiederum belegte, dass es keine telefonischen Drohungen gegeben haben konnte.
Sorgerecht verloren
Der Freispruch kam für den Wiener insofern zu spät, als das Sorgerecht für den vier Jahre alten Sohn mittlerweile an die Frau übergegangen war. Er hat dieses bis heute nicht zurückerhalten. Er muss bitten und betteln, wenn er das Kind sehen will, berichtete sein Anwalt. Nicht ein Mal zu Weihnachten war es dem Vater möglich, seinen Sohn zu treffen, da sich seine Ex-Freundin dagegen sperrte.
Diese zeigte sich nun vor Richterin Martina Hahn teilweise geständig. Ihr Ex-Freund neige zu Gewalttätigkeiten, sie habe die Anzeigen als einziges Mittel gesehen, um zu ihrem ihrem Kind zu kommen, führte ihr Rechtsbeistand ins Treffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab voerst keine Erklärung ab.