Michael Häupl hat der Sonntagsöffnung bereits am Wochenende eine Absage erteilt. Sondergenehmigungen habe es jedoch schon gegeben, erinnerte er heute. Er verwies auf die Ausnahmeregelung während der Fußball-Europameisterschaft 2008. Damals erlaubte er per Verordnung die Sonntagsöffnung. Davon ausgenommen waren Verkaufsstellen für Baustoffe, Möbel, Kraftfahrzeuge und Waffen.
Tourismuszonen Option für Sonntagsöffnung
Der Landeshauptmann hat jedoch auch die Möglichkeit, Tourismuszonen einzurichten, für die ausgedehnte Öffnungszeiten gelten. In diesem Zusammenhang betonte Häupl, dass sein Angebot an die Wirtschaftskammer aufrecht sei: Man möge ihm einen Vorschlag zur Abgrenzung eines Tourismusgebiets machen. Wenn dieser komme, sei er gerne bereit, gemeinsam mit den Sozialpartnern darüber zu diskutieren.
Ausgelöst wurde die jüngste Debatte um die Sonntagsöffnung vom Wiener Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner. Er forderte, dass es Geschäften erlaubt werde, an umsatzstarken Sonntagen aufzusperren. Zusammen mit neun Geschäftsleuten hatte er eine Verfassungsklage gegen die bestehenden Ladenöffnungs-Regelungen eingebracht.
Zuletzt gab es erneut intensive Debatten um ein Aufsperren der Geschäfte am Sonntag. Das Öffnungszeitengesetz ist zwar ein Bundesgesetz, doch die Bestimmungen können vom Landeshauptmann durch eine Verordnung ausgedehnt werden, wenn ein regionaler Bedarf besteht. Daher wurden wiederholt Forderungen an Häupl erhoben, dies doch zu tun.