Sonja Wehsely erwirkte einstweilige Verfügung gegen FPÖ

Die Ressortchefin erzielte nun einen ersten Erfolg. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung, wie mehrere Medien am Donnerstag berichteten.
Das bedeutet, das Handelsgericht Wien verbietet den Blauen, die Äußerungen zu wiederholen. Denn diese würden die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung erfüllen. Die FPÖ habe außerdem den Wahrheitsbeweis bezüglich ihrer Anschuldigungen nicht angetreten, hieß es von einem Wehsely-Sprecher.
FPÖ-Vorwürfe gegen Wehsely: Unterlassung
Damit ist die Sache aber noch nicht vom Tisch. Denn die FPÖ hatte damals eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt, damit gegen Wehsely wegen Amtsmissbrauch, Untreue und Betrug ermittelt werde. Als Reaktion schaltete Wehsely ihrerseits postwendend die Justiz ein und klagte die Wiener FPÖ auf Unterlassung und Widerruf.
Hier hat sie nun in einem ersten Schritt recht bekommen.
(APA)