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Sonderurlaubs-Privileg für Beamte abgeschafft

Der Nationalrat tritt am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche zu Sitzungen zusammen. Auf dem Programm stehen u.a. die Neuregelung des Sonderurlaubs für Beamte.

Das Mittwoch-Plenum – übrigens die 100. Sitzung in dieser Legislaturperiode – beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die Grünen die umstrittene Universitätsreform zur Diskussion stellen wollen. Am selben Tag gibt es an den Universitäten einen österreichweiten Protesttag. Zum Thema Uni-Reform wird es auch eine Dringliche Anfrage der SPÖ an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) geben.

Am Beginn der neun Punkte umfassenden Tagesordnung (für die Erledigung sind sechs „Wiener Stunden“ vorgesehen) ist die Dienstrechts-Novelle 2002. Darin verbirgt sich die Abschaffung eines Beamten-Privilegs, mit dem zuletzt der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig Frad, für Schlagzeilen sorgte:
Ein Sonderurlaub mit vollen Bezügen, der bisher zeitlich uneingeschränkt möglich war, wird auf zwölf Wochen pro Jahr eingeschränkt.

Nach der neuen Regelung kann Staatsbedienern künftig aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass maximal zwölf Wochen pro Kalenderjahr Sonderurlaub – unter Fortzahlung der Bezüge – gewährt werden. Um die gewerkschaftliche Arbeit nicht zu behindern, wird im Gegenzug allerdings die Möglichkeit einer allgemeinen Dienstfreistellung gegen Refundierung des Personalaufwandes an den Bund geschaffen. Funktionäre von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben einen Rechtsanspruch auf eine solche Dienstfreistellung.

Die Dienstrechts-Novelle ermöglicht weiters – analog zur geplanten so genannten Familienhospizkarenz für den Bereich der Privatwirtschaft – den öffentlich Bediensteten die Möglichkeit einer „Familienhospizfreistellung“ zum Zweck der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder der Betreuung schwerst erkrankter Kinder. Das Recht auf Herabsetzung der Wochendienstzeit, auf eine gänzliche Dienstfreistellung – gegen Entfall der Bezüge – oder auf Dienstplanerleichterungen ist dabei zunächst auf drei Monate begrenzt, bei Bedarf ist jedoch eine Verlängerung um maximal weitere drei Monate möglich. Auch bei gänzlicher Dienstfreistellung bleibt der Beamte bzw. Vertragsbedienstete kranken- und unfallversichert, der Urlaubsanspruch wird allerdings aliquot gekürzt.

Die Novelle schafft auch die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung für Beamte des Exekutivdienstes. Die Versicherung soll die Kosten für die Verteidigung eines Exekutivbeamten übernehmen, wenn gegen diesen eine – ungerechtfertigte – Anzeige auf Grund des Verdachts einer in Ausübung seines Dienstes begangenen strafbaren Handlung erstattet wurde. Anderen Bundesbediensteten, die gleichfalls dem Risiko einer ungerechtfertigten strafrechtlichen Beschuldigung ausgesetzt sein können, ist eine Geldaushilfe für Verteidigungskosten bis zu rund 5.500 Euro zu gewähren, wenn die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, das Strafverfahren eingestellt oder der Beamte freigesprochen worden ist. Die Kosten für die Gruppenrechtsschutzversicherung werden mit 0,4 Mill. Euro pro Jahr angegeben.

Weitere wesentliche Punkte der Dienstrechts-Novelle betreffen die Abgeltung verlängerter Dienste an den Universitätskliniken gemäß der im Februar erzielten Vereinbarung mit der Dienstnehmervertretung, die Schaffung eines Gehaltsausgleichs für Beamte bei umfassenden Organisationsänderungen, die neuerliche Optionsmöglichkeit für Vertragsbedienstete in die neuen Entlohnungsschemata und die Gewährung einer einmaligen Geldleistung im Ausmaß von 109.009 Euro (1,5 Mill. S) für Hinterbliebene von Soldaten, die im Auslandseinsatz zu Tode gekommen sind.

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