Begrüßt wird in dem Antrag die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für die Gewährung eines humanitären Aufenthaltsrechts sowie die Einbindung von Ländern und Gemeinden in die Entscheidungsfindung.
Weiters wird die Regierung aufgefordert, so rasch wie möglich im Einvernehmen mit den Landeshauptleuten humanitäre Problemfälle festzustellen und mit Hilfe des gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalogs einer Prüfung zu unterziehen. Schließlich verlangen die Koalitionsabgeordneten vom Kabinett Gusenbauer die ehest mögliche Errichtung des geplanten Asylgerichtshofs, der auch personell und materiell über eine entsprechende Ausstattung verfügen müsse.
In der Begründung des Antrags heißt es, Österreich verfolge in seiner Fremdenpolitik ein klares Ziel, nämlich die strikte Trennung von Asyl und Zuwanderung. Alle, die Schutz vor Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention brauchen, bekämen selbstverständlich Hilfe und Unterstützung in Österreich. Weiters stehe außer Frage, dass Zuwanderung nur im geregelten Rahmen auf Grundlage unserer Gesetze stattfinden könne. Für sensible Fälle biete das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit dem humanitären Aufenthalt Lösungsmöglichkeiten.
Einer wird aus der gemeinsamen Linie der Koalitionsklubs am Nachmittag ausscheren, allerdings kommt der auch nicht aus der Riege der Regierungsparteien. Der LIF-Abgeordnete im SPÖ-Klub, Alexander Zach, hat bereits angekündigt, den Grünen Misstrauensantrag gegen Innenminister Platter zu unterstützen – im Gegensatz zum BZÖ.