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Sonderpensionen künftig mit 17.800 Euro begrenzt

Entwurf geht am Dienstag in Begutachtung
Entwurf geht am Dienstag in Begutachtung
Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen, die vom Rechnungshof geprüft werden, sollen künftig mit 17.800 Euro monatlich begrenzt werden - das sind 210 Prozent des Bezuges eines Nationalratsabgeordneten. Das sieht der der APA vorliegende Entwurf für das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vor, der am Dienstag in Begutachtung geht.


Bestehende “Luxuspensionen” werden mit gestaffelten Pensionssicherungsbeiträgen gekürzt. Bei Bezügen über der Höchstbeitragsgrundlage (4.530 Euro) beträgt der Pensionssicherungsbeitrag fünf Prozent. Für höhere Sonderpensionen steigt er in drei weiteren Stufen auf 10, 20 und 25 Prozent, wobei letztere für Sonderpensionen über der dreifachen Höchstbeitragsgrundlage gelten.

Erfasst von der Neuregelung sind insgesamt 27 Institutionen – von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherungen bis zum ORF. Konkret betroffen sind davon rund 9.600 Bedienstete, sie sollen insgesamt rund zehn Millionen Euro zahlen. Die Einführung von Pensionsbeiträgen für Aktive und von Pensionssicherungsbeiträgen für Pensionisten wird den Ländern durch einfache Landesgesetze ermöglicht. Im Sozialministerium, das den Gesetzesentwurf koordiniert und ausgearbeitet hat, erwartet man sich, dass die Länder diese Regelungen nicht zuletzt aufgrund des politischen und öffentlichen Drucks auch übernehmen werden.

Bei der Nationalbank (OENB), die mit sehr hohen Pensionen die öffentliche Debatte ausgelöst hatte, werden nicht nur Pensionsbeiträge und Pensionssicherungsbeiträge eingeführt, sondern es wird auch das Pensionsantrittsalter erhöht. Bis 2028 wird schrittweise das auch für ASVG-Pensionisten geltende Antrittsalter von 65 Jahren eingeführt. Derzeit gilt für Bedienstete, die vor 1993 eingetreten sind, dass sie nach 35 Dienstjahren mit 55 Jahren und 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen können.

Die am Dienstag beginnende Begutachtung soll sechs Wochen laufen, ein Beschluss ist noch vor dem Sommer geplant. In Kraft treten sollen die Neuregelungen mit 1. Jänner 2015. In die Erstellung des Entwurfes wurden alle Oppositionsparteien eingebunden, Grüne, FPÖ und NEOS haben nach Angaben des Sozialministeriums grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zeigte sich gegenüber der APA erfreut, das “alle Parlamentsparteien als Partner von Anfang an” in die Erarbeitung des Entwurfes eingebunden waren.

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