Sonderförderung für Kulturbetriebe startet

Anträge können von 19. Juli bis 31. August gestellt werden, teilte das Ministerium am Freitag in einer Aussendung mit. Pro Antrag werden höchstens 50.000 Euro vergeben.
Sonderförderung für in ihrer Existenz bedrohte Kulturbetriebe startet
Die Sonderförderung wurde bereits 2020 im Zuge des Kunstförderungsgesetzes beschlossen. Allerdings habe die Entwicklung der Pandemie und die damit verbundene Weiterentwicklung anderer Unterstützungsmaßnahmen den Start immer wieder verschoben. Schließlich solle die Sonderförderung nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht greifen, heißt es in der Aussendung. "Jetzt, an den hoffentlich letzten Ausläufern der Pandemie, kommen sie gerade rechtzeitig, um dort zu unterstützen, wo es noch Lücken gibt", zeigte sich Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer optimistisch.
Antragsberechtigt sind Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Einnahmen zu mindestens 50 Prozent im Bereich Kunst und Kultur erzielt werden und die coronabedingt von erheblichen Einnahmenentfällen betroffen sind. Ein unabhängiger Beirat liefert Empfehlungen für die Fördervergabe.
(APA/Red)