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Sommerurlaub ist Mietwagenzeit: Diese acht Ärgernisse kann man vermeiden

Acht Tipps um acht Ärgernisse zu vermeiden.
Acht Tipps um acht Ärgernisse zu vermeiden. ©pixabay.com (Sujet)
Während dem Sommer nutzen viele Urlauber einen Mietwagen. Dabei kann es jedoch zu vielen Ärgernissen kommen. Welche Ärgernisse häufig auftreten und wie man sie verhindert, erfahren Sie hier.

Versicherung, Extrakosten und Bezahlung: Beim Ausleihen eines Mietwagens kommen viele Hürden auf die Urlauber zu. Oft sind diese mit Ärgernissen verbunden. Der ÖAMTCzeigt acht Ärgernisse auf, die mit Mietwägen auftreten können, aber wie man diese auch vierhindern kann.

8 Ärgernisse mit Mietautos: So können sie verhindert werden

  • 1. Ärgernis: "Andrehen" zusätzlicher Versicherungen bei der Fahrzeugübernahme.
    Der ÖAMTC rät, den Mietwagen bereits von zuhause aus zu buchen und den Versicherungsschutz in Ruhe zu überdenken. „In Wirklichkeit braucht man neben der obligatorischen Haftpflicht- nur eine Vollkasko-Versicherung – dabei ist allerdings auf den Selbstbehalt zu achten", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Das Angebot „inklusive Vollkasko“ mag zwar verlockend wirken, geht aber oft mit einem hohen Selbstbehalt einher. Meist gibt es dann eine Zusatzversicherung, die wiederum den Selbstbehalt reduziert.
  • 2. Ärgernis: Zusatzkosten für Extras. Bei einem Navi oder einem Kindersitz als Zusatzausstattung ist der Aufpreis nachvollziehbar. Dennoch lohnt sich ein Preisvergleich. Mehrkosten für Extras können jedoch auch versteckt sein, wie etwa in Form eines Aufpreises für sehr junge Fahrer, einen zweiten Lenker oder die Rückgabe an einem anderen Ort. Extra-Leistungen sind generell bei der Buchung zumeist günstiger als bei der Übernahme vor Ort.
  • 3. Ärgernis: Die Fahrzeugausgabe wird wegen „ungeeigneter“ Kreditkarte verweigert. "Bereits bei der Buchung muss man beachten, dass der Name des Hauptmieters mit dem Namen auf der Kreditkarte übereinstimmt – anderenfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution nicht akzeptiert", so Pronebner. "Zudem muss die Kreditkarte für die Kaution ausreichend gedeckt sein. Sonst kann auch dann die Aushändigung verweigert werden." Die gängige Art der Zahlungsbestätigung ist mittlerweile die Eingabe des PINs. Wer diesen nicht kennt, sollte ihn rechtzeitig bei der Bank anfordern.
  • 4. Ärgernis: Bei der Übernahme ist das Fahrzeug in der gebuchten Kategorie nicht verfügbar. Stattdessen wird ein teureres Modell angeboten. "Keinesfalls muss man die teurere Kategorie annehmen, wenn dadurch Zusatzkosten entstehen oder bspw. dann der Kofferraum zu klein ist – man kann auf die Einhaltung des Vertrags bestehen", sagt Pronebner.
  • 5. Ärgernis: Bei der Übergabe des Fahrzeugs ist kein Vertreter der Mietwagenfirma vor Ort. Im Nachhinein werden dann angebliche Schäden verrechnet. Pronebner rät: "Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs sollte man einen Rundgang ums Auto machen, Schäden dokumentieren und, bestenfalls datiert, vom Vermieter bestätigen lassen.“
  • 6. Ärgernis: Strafzettel und Gebühren verursachen Zusatzkosten. Viele Vermieter legen in den Vertragsbedingungen fest, Verkehrsstrafen oder nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen. Dies geschieht oft ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kunden, dafür jedoch mit Bearbeitungsgebühr. Es gilt daher, die AGBs genau zu lesen und vorab abzuklären, wie anfallende Straßengebühren verrechnet werden. Am wichtigsten ist jedoch, die Verkehrsbestimmungen im Ausland zu kennen und diese auch einzuhalten.
  • 7. Ärgernis: Die Tankregelungen sind bei der Rückgabe unklar. Für das Volltanken durch den Vermieter muss deutlich mehr gezahlt werden. Die ÖAMTC-Expertin rät, die Konditionen zum Tanken auf jeden Fall vorab zu klären. Die beste Lösung ist eine „full-to-full“-Variante. Hier wird das Auto mit vollem Tank abgeholt und mit vollem Tank zurückgebracht.
  • 8. Ärgernis: Zuhause angekommen gibt es die böse Überraschung: Auf der Kreditkartenabrechnung sind nicht nachvollziehbare Abbuchungen getätigt worden. Um keine Einspruchsfristen für ungerechtfertigte Abbuchungen zu verpassen, sollte deshalb die Kreditkartenabrechnung so rasch wie möglich geprüft werden. Im Zweifelsfall kann dann beim Vermieter nachgefragt werden.

(Red)

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