Sommerschule wurde nun gesetzlich verankert
Konkret wird sie an den Volksschulen, den Mittelschulen, den Sonderschulen und in der AHS-Unterstufe verankert. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Abgehalten wird der Unterricht durch Lehramtsstudierende und Lehrer.
Frist zur Schulabmeldung von Kindern künftig verkürzt
Verkürzt wurde die Frist für die Abmeldung von Kindern zum häuslichen Unterricht bzw. zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht. Bisher konnte man sich bis Beginn des jeweiligen Schuljahrs abmelden - künftig muss dies bereits mit dem Ende des vorangegangenen Schuljahrs erledigt sein. Außerdem gibt es ein verpflichtendes "Reflexionsgespräch".
Weiters kommt ab kommendem Schuljahr auch das Fach "Digitale Grundbildung" als Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen. Pro Schulstufe wird künftig fix eine Wochenstunde zur Verfügung stehen.
(APA/Red)