AA

Sommerhitze: Betriebe mit Klimaanlage müssen diese einschalten

Auch wenn die Hitze vielen Menschen zusetzt, Arbeitnehmer müssen trotzdem ihrer Dienstpflicht nachkommen - "hitzefrei" gibt es nicht, informiert die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA).

Hat eine Firma aber eine Klimaanlage, so muss sie diese auch einschalten. Eine Verpflichtung, eine Duschmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht. Handwaschbecken müssen aber vorhanden sein. Wenn aber ein Hitzekollaps droht, hat der Arbeitnehmer das Recht nach Hause zu gehen, so GPA-Rechtsexpertin Andrea Komar.

Rücksichtsvolle Arbeitgeber würden jedenfalls ihren Beschäftigten ausreichend antialkoholische Getränke zur Verfügung stellen und versuchen, zumindest mit Ventilatoren für ein wenig Kühle zu sorgen. Hilfreich wäre es auch, zusätzliche Arbeitspausen zu gewähren und die Bekleidungsvorschriften, sofern nicht sicherheitsrelevant, zu lockern.

(apa)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Sommerhitze: Betriebe mit Klimaanlage müssen diese einschalten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen