Sommer auf dem Balkon? Diese Fehler können teuer werden

Ob Grillabende, Zigarettenpausen oder Feiern mit Freunden – was als nachbarschaftlich gilt und wann rechtliche Grenzen überschritten werden, erklärt Markus Lindblad vom Online-Händler Northerner.

Der Balkon als Freiluftwohnzimmer
Mehr als drei Viertel aller Hauptwohnsitzwohnungen in Österreich verfügten laut Statistik Austria im Jahr 2023 über einen Balkon, eine Loggia oder einen Wintergarten. Während der Pandemie stieg die Nachfrage nach Wohnraum mit Freiflächen deutlich. Laut einer Umfrage nahmen die Online-Suchanfragen nach Wohnungen mit Balkon 2020 um 67 Prozent zu. Entsprechend intensiv werden diese Außenbereiche gerade im Sommer genutzt – was mitunter zu Spannungen in der Nachbarschaft führen kann.
Grillen nur unter bestimmten Bedingungen
Das Grillen am Balkon ist grundsätzlich erlaubt, kann aber durch Mietvertrag oder Hausordnung eingeschränkt sein. Dabei geht es weniger um das Grillen selbst als um Lärm, Rauch und Gerüche. "Auch beim Grillen sollten die Ruhezeiten beachtet werden", so Markus Lindblad. Wer die Nachbarn vorab informiert und auf Gas- oder Elektrogrills umsteigt, kann Konflikten vorbeugen.
Zigarettenpause mit Einschränkungen
Auch Rauchen am Balkon ist erlaubt – jedoch nicht uneingeschränkt. Der Oberste Gerichtshof urteilte 2016, dass Zigarettenrauch in den Sommermonaten während der typischen Essens- und Ruhezeiten – also von 8 bis 10 Uhr, 12 bis 15 Uhr und 18 bis 20 Uhr – sowie ganzjährig nachts von 22 bis 6 Uhr untersagt ist, wenn sich Nachbarn gestört fühlen und keine Einigung erzielt werden kann. Als rauchfreie Alternative nennt Lindblad etwa Nikotinbeutel.
Pflanzen, Pools und Privatsphäre
Wer den Balkon bepflanzt, muss darauf achten, dass weder Fassade noch Nachbarn zu Schaden kommen. Blumenkästen sind zu sichern, bei baulichen Eingriffen – etwa für Markisen – ist die Zustimmung der Vermieter einzuholen. Auch Planschbecken oder kleine Whirlpools sind erlaubt, solange die Traglast des Balkons nicht überschritten wird. Sichtschutzmatten aus Schilf gelten ebenfalls als zulässig, sofern sie keine Sicherheitsrisiken darstellen.
Feiern – aber rücksichtsvoll
Gesellige Abende auf dem Balkon sind erlaubt, solange sie die Nachtruhe nicht stören. Diese beginnt in vielen Hausordnungen um 22 Uhr. "Ob es zu laut ist, hängt oft vom Einzelfall ab", erklärt Lindblad. Er empfiehlt das Gespräch mit den Nachbarn, bevor Hausverwaltung oder Behörden eingeschaltet werden. Rücksicht und Kommunikation seien die besten Mittel, um Konflikte zu vermeiden: "Der Balkon ist ein wertvoller Rückzugsort, den jede und jeder genießen möchte."
(VOL.AT)