Solariumverbot für unter 18-Jährige tritt in Kraft

Österreich folgt Deutschland nach
©APA (dpa)
Auf die künstliche Bräune müssen Kinder und Jugendliche künftig verzichten. Ab Mittwoch endet die Übergangsfrist für das Solarienverbot für unter 18-Jährige.
Ab nun müssen Betreiber, die Bräunungsgeräte aufgestellt haben, sicherstellen, dass Jugendlichen der Zugang zu den Geräten verwehrt wird. Bei Nichteinhaltung der Verordnung drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro.
Die Verordnung, die sich auf einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag im Parlament und entsprechende Studien der EU stützt, besagt, dass das alleinige Aufstellen von Verbotsschildern und Hinweistafeln seitens der Betreiber nicht ausreicht. Um unter 18-Jährigen den Zutritt zuverlässig zu verwehren, müssen geeignete Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden, wie zum Beispiel das Feststellen des Alters anhand eines Lichtbildausweises sowie das Ausgeben von Zutrittskarten oder Zutrittscodes.