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Sohn rammte Mutter Messer in den Rücken

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Drogensüchtiger 25-Jähriger wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt - genauer Tathergang konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

Die genauem Umstände der Tat blieben unklar: Der Sohn gab vor, sich nicht mehr genau erinnern zu können, seine 52 Jahre alte Mutter verweigerte – wie schon vor der Polizei und dem U-Richter – die Aussage. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig.

Drogen waren schuld

Der 25-Jährige liegt mit seinen Eltern schon länger im Clinch. „Ich habe in meiner Jugend nix geschafft“, erklärte er Richter Fritz Zöllner. Schuld daran waren die Drogen, von denen er einfach nie mehr loskam. Diverse Therapien brachten keinen Erfolg. „Du machst ja nix fertig“, warf ihm der Vater vor.

Vergangenen April wurde der Mann vorzeitig aus einer Entziehungskur entlassen – aus disziplinären Gründen, wie das Spital erläuterte. Der 25-Jährige behauptete hingegen, die Medikation hätte nicht gestimmt, daher habe er die Behandlung von sich aus abgebrochen. Er kehrte zu den Eltern zurück.

Dort kam es dann zu dem Vorfall, über den die Familie vor Gericht nicht wirklich berichten wollte. Vermutlich hatte die Mutter bemerkt, dass ihr Sohn – offensichtlich um zu Geld zu kommen – den Videorekorder veräußert hatte. Sie dürfte ihn deshalb zur Rede gestellt haben. Darauf rammte er ihr das Messer in den Rücken.

Wollte sich selbst umbringen?

In der Verhandlung behauptete er, er habe sich mit einem Herzstich sein verpfuschtes Leben nehmen wollen. Nur deswegen habe er die Waffe im Hosenbund stecken gehabt. Er betonte, er habe sich dann um seine schwer verletzte Mutter gekümmert: „Ich hab’ die Rettung gerufen. Ich hab’ sie gestützt. Ich hab’ ihr einen Sessel gebracht und geschaut, dass sie sich nicht anlehnt.“

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren ursprünglich wegen versuchten Mordes geführt. Da die Mutter aber von Anfang an schwieg, musste nach dem Günstigkeitsprinzip davon ausgegangen werden, dass es dem Täter nicht darum gegangen war, sie zu töten.

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