In der Verhandlung sollte über die Einweisung des Angeklagten, der seinen Vater erschlagen haben soll, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entschieden werden.
Der Streit zwischen Vater und Sohn
Am 25. August 2013 geriet Chraistian L. mit seinem Vater in Streit, weil dieser ihm die Herausgabe der Schlüssel für das Moped verweigerte. Der 46-Jährige schlug zu, der Vater stürzte und verlor das Bewusstsein.
Anschließend klagte das Opfer über Schwindel und konnte erst drei Tage später von der Tochter überredet werden, sich untersuchen zu lassen. Weitere zwei Tage später starb der Vater des Beschuldigten im Krankenhaus.
Opfer war bereits schwer krank
Der Obduktion zufolge war der Schlag Auslöser für den Tod des bereits zuvor schwer kranken Mannes. Dennoch betonte der Staatsanwalt, L. stünde nicht als Angeklagter sondern als Betroffener vor Gericht, sei er sich doch der Einschätzung seiner Handlungen bewusst.
Bereits im Dezember 2012 hatte der 46-Jährige seinen Vater mit einem Messer bedroht und gemeint: “Wennst die Polizei holst, stech ich dich ab.”
Antrag auf Einweisung
Der Antrag auf die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde auch deshalb gestellt, weil der 46-Jährige nicht krankheitseinsichtig sei und immer wieder seine Medikamente abgesetzt habe.
Einweisung in Anstalt
Später am Montag stand fest: Der 46-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Zu diesem – bereits rechtskräftigen – Urteil kam am Montagnachmittag ein Schöffensenat unter der Leitung von Richter Patrick Aulebauer.
(apa/red)